Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann gibt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation einen Überblick über die Fläche an der A39. In diesem Bereich (Außenbereich) seien die PV-Freiflächenanlagen planungsrechtlich ohne Bebauungsplan zulässig, wenn keine anderen öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Prüfung erfolge in einer Bauvoranfrage oder im Bauantrag.
Die im Plan blau umrandete städtische Fläche sei seitens der Stadt besonders geprüft und im Vorabstimmungsverfahren mit dem Bereich Grünplanung als gut geeignet eigestuft worden
Bei der Vorlage würde es sich um eine Mitteilungsvorlage handeln, da nach derzeitigem Stand kein Bauleitplanverfahren erforderlich wird.
Ratsherr Grimm erklärt, dass die Fläche vor einigen Jahren als Gewerbefläche angedacht war und erkundigt sich, ob nun eine Perspektive für die Zukunft genommen werde.
Herr Eberhard erklärt, dass die Fläche im ISEK nicht als Fläche für Gewerbe vorgesehen sei.
Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
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