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Vorlage - VO/11265/24  

 
 
Betreff: Entwicklung einer PV-Freiflächenanlage an der A 39 (Goseburg)
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
27.05.2024 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung, des Umweltausschusses und der Ortsräte zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Kenntnisnahme
28.05.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Um Klimaneutralität erreichen zu können, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien eine wesentliche Voraussetzung. Ein wichtiger Baustein darin ist die Stromerzeugung mithilfe von Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen außerhalb der Siedlungslagen.

 

Gemäß § 3 NKlimaG sollen dafür bis 2033 (also Ende 2032) mindestens 0,5 % der Landesfläche in Bebauungsplänen als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie ausgewiesen werden.

 

Entlang von Autobahnen und Hauptbahngleisen sind PV-Freiflächenanlagen privilegiert zulässig. Im Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen wurde geprüft, ob im Stadtgebiet Lüneburgs solche Standorte vorhanden sind und wie die grundsätzliche Geeignetheit der Flächen einzuschätzen ist.

 

Einer der als geeignet befundenen Standorte an der A 39 befindet sich in städtischer Hand. Ein kleiner Teilbereich in Hand einer Stiftung. Hier möchte die Stadtverwaltung als Vorreiterin die Möglichkeit nutzen, eine PV-Freiflächenanlage zu entwickeln. Bauleitplanverfahren sind aufgrund der Privilegierung nach § 35 BauGB nicht erforderlich.

Die Fläche wird derzeit als Ackerland verpachtet.

In der Sitzung wird der Standort vorgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

++/-

Es wird erneuerbarer Storm erzeugt. Ggf. werden bisherige Ackerflächen naturschutzmäßig aufgewertet. / Bisherige Freiflächen werden für die Bebauung mit PV-Modulen vorgeschlagen. Es geht landwirtschaftliche Fläche verloren.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+/-

Erzeugung von Strom in der Region als Beitrag zur Sicherung der Grundversorgung. / Verlust von Freiflächen.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+++

Verbesserung der Energieversorgung. Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Energiemix. Förderung von Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+ / -

Nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen. /

Es geht landwirtschaftliche Produktionsfläche in der Region verloren.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

++ / -

Beitrag zum Klimaschutz und damit Verlangsamung des Klimawandels mit den Gefahren für Gesundheit und Leben. Beitrag zur Versorgungssicherheit. / Verlust von Freiflächen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+++

Aufrechterhaltung des Wirtschaftswachstums. Entkoppelung des Wirtschaftswachstums und der Umweltzerstörung. Verbesserung der Ressourceneffizienz

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Aufbau einer zukunftsfähigen Infrastruktur

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 253,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Fläche an der A39

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Fläche bei der A39 (658 KB)