Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Einleitend
führt Herr Koch aus, dass die Stadt Lüneburg mit den unterschiedlichsten
Trägern Vereinbarungen über eine
Budgetierung von Zuschüssen getroffen hat. Der jeweilige Träger bedient aus der
vertraglich vereinbarten Summe verschiedene Einrichtungen. Hierdurch wird eine
Vielzahl von Einzelanträgen vermieden. Verbände,
welche nicht aus einer vertraglichen Vereinbarung Zuwendungen erhalten, werde
nach Möglichkeit im Rahmen einer Einzelbezuschussung berücksichtigt. Die
vorliegende Übersicht gibt einen Überblick über die von dritten beantragten
freiwilligen Ausgaben. Herr Soldan
bemerkt, dass die Vereinbarung über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege
mit dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. mit einem Betrag von 37.000,00 €
(siehe hierzu TOP 5) eine Einsparung von 1.400,00 € ( Haushaltsansatz von
38.400,00 €) bewirkt. Dieser Betrag könne nunmehr bei den Einzelanträgen
verteilt werden. Hiernach
werden die 1.400,00 € einstimmig wie folgt verteilt: Haushaltsstelle
4330.71800 Zuschüsse an Selbsthilfegruppen.
Beschluss: Die
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses empfehlen einstimmig, die
Haushaltsmittel entsprechend der beigefügten Auflistung mit der obigen Änderung
zu verteilen. |
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