Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass in der heutigen Sitzung eine erste Lesung der überarbeiteten Gehölzschutzsatzung (vorher Baumschutzsatzung) geplant ist. Es gebe noch ein paar offene Punkte und Fragen, die im Folgenden vorgetragen werden. Der Arbeitskreis zur Baumschutzsatzung habe sich im Oktober 2022 aus Vertreter:innen der Naturschutzverbände, der AGL und der Verwaltung sowie Herrn Gros und Herrn Grimm als Mitglieder des Umweltausschusses gebildet. Am 21.02.2024 sei ein Entwurf in einer interfraktionellen Besprechung vorgestellt worden. Daraufhin habe man die Satzung überarbeitet und die Fraktionen um Stellungnahme gebeten. Die AFD, die CDU und die SPD haben hierzu Rückmeldungen gegeben.
Frau Keuter, Bereichsleiterin 74, stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Satzung inklusive der Anmerkungen aus den Fraktionen vor.
Ratsherr Pols sieht es kritisch, dass für jeden Bau eine zertifizierte Person benannt werden muss. Dies würde das Bauen teurer und komplizierter machen.
Ratsherr Grimm erklärt, dass er Bedenken hat, den sachlichen Geltungsbereich auf die Hecken auszuweiten.
Die Ausschussmitglieder, Ratsherr Herzog, Herr Spliesgar und Herr Wurm tauschen sich über den sachlichen Geltungsbereich sowie die vorgeschlagene Verpflichtungserklärung aus.
Herr Wurm erklärt, dass die kleinen Bäume die großen Bäume von morgen sind. Der Schutz müsse also bereits für den geringeren Stammumfang gelten.
Ratsherr Nehring fragt, wie oft Bußgelder und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden.
Frau Keuter erklärt, dass Verstöße durchaus verfolgt werden und Ordnungswidrigkeitsverfahren angeschoben wurden.
Herr Wurm berichtet, dass die größeren Bäume den Wert von 25.000 € übersteigen und nicht zu viel, sondern tendenziell zu wenig an Bußgeldern verlangt wird. Dies treffe auch auf Ausgleichsmaßnahmen zu.
Ratsherr Pols kritisiert, dass auch die Stadt sich an die Vorgaben halten müsse. Beispielsweise würde die Stadt für die Verbreiterung des Radweges an der Dahlenburger Landstraße 35 Bäume wegnehmen müssen. Dies passe mit der neuen Satzung nicht zusammen. Die Satzung dürfe kein „bürokratisches Monster“ werden und Bauanträge verkomplizieren.
Ratsherr Nehring erklärt, dass die Meinungen in der SPD-Fraktion von Zustimmung bis Ablehnung verschieden ausgefallen sind. Die abgegebene Stellungnahme würde die Mehrheitsmeinung darstellen.
Ratsherr Neumann erklärt, dass die Satzung aus seiner Sicht lediglich eine Anpassung und keine zusätzliche Einschränkung darstellt. Man müsse das schützen, was lange zum Wachsen braucht, aber schnell verloren geht. Eine Person zu benennen, die sich mit der DIN auseinandersetzt ist sinnvoll und notwendig, um Ansprechpartner:innnen zu haben. Die Verwaltung habe die Satzung sinnvoll angepasst.
Ratsherr Herzog plädiert für die Anpassung des Stammumfangs. Wenn man entsiegeln und Bäume pflanzen wolle, müsse auch der Bestand geschützt werden.
Ratsherr Grimm sieht die größte Veränderung in dem Geltungsbereich und der Einbeziehung der Gehölzgruppen, Sträucher und Hecken. Dies müsse aus seiner Sicht angepasst werden, da es nicht praktikabel ist.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass sie sich eine solche Anmerkung bereits in einer der Arbeitsgruppentreffen und in der interfraktionellen Sitzung gewünscht hätte.
Frau Keuter erklärt, dass man sich über die zusätzliche Arbeit durch die neue Satzung bewusst sei. Es solle jedoch eine digitale Akte eingeführt werden. Diese wolle man als Unterstützung nutzen, um beispielsweise Kontrollmechanismen automatisch auf Wiedervorlage zu legen. Dies passiere nicht sofort, aber stellt langfristig eine Erleichterung dar.
Ratsherr Pols, Ratsherr Herzog, Ratsfrau Fellinghauer und Herr Wurm tauschen sich weiter zu den Hecken aus.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Nehring erklärt Frau Keuter, dass man intern zusammen mit der Bauaufsicht und den Straßenbegeher:innen Schottergärten nachverfolgt. Allerdings gebe es natürlich keine Begeher:innen, die nur die Gärten überprüfen würden. Man setze auch auf Verständnis und Aufklärung.
Ratsherr Pols erklärt, dass die Festsetzungen aus den B-Plänen überprüft werden müssten.
Ratsfrau Raiher erläutert, dass jedes Gehölz, welches heute erhalten werden könne, wichtig sei. Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die aktuelle Fassung der Gehölzschutzsatzung wird zur Kenntnis genommen. Die bestehende Arbeitsgruppe wird um ein/e Vertreter:in jeder Fraktion erweitert. Die Arbeitsgruppe erarbeitet zu den vorgenannten Punkten Lösungsvorschläge und es findet eine erneute Beratung im Umweltausschuss statt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||