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Auszug - Ernennungen von Ehrenbeamten im Bereich Feuerwehr  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.02.2024    
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/11159/24 Ernennungen von Ehrenbeamten im Bereich Feuerwehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Herr Markwardt
2. Frau Barz
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 11 - Personalservice
Bearbeiter/-in: Markwardt, Sebastian   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rat beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG

 

  1. Herrn Henning Wolff mit Wirkung vom 01.05.2024 bis zum 30.04.2030 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Häcklingen zu ernennen.
  2. Herrn Sebastian Keikus mit Wirkung vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2030 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rettmer zu ernennen.
  3. Herrn Daniel Roemer mit Wirkung vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2030 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rettmer zu ernennen.
  4. Herrn Marcus Richter mit Wirkung vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2030 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum ersten stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Oedeme zu ernennen.
  5. Herrn Tobias Dietschmann mit Wirkung vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2030 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum zweiten stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Oedeme zu ernennen.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 37

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

 

 

Oberbürgermeisterin Kalisch beruft Herrn Wolff, Herrn Keikus, Herrn Roemer und Herrn Richter zu Ehrenbeamten und ernennt sie zu (stellvertretenden ) Ortsbrandmeistern.

 

Tobias Dietschmann ist verhindert und wird am Folgetag bei der Feuerwehrversammlung ernannt.