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Erster Stadtrat Moßmann berichtet kurz von der rechtlichen Vorgabe hinsichtlich des Verfahrens der Ernennungen von Ehrenbeamten.
Ausschussvorsitzende Bendorf erklärt, dass es üblich sei, dass der Kreisbrandmeister bezüglich der vorgeschlagenen Personen angehört werde und verliest daraufhin dessen Stellungnahme inklusive Zustimmung. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 BbrandSchG
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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