Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Herr
Bodendieck führt aus, dass im Bereich der Stadt Lüneburg Ende 2003 in ca. 1000
Fällen die Krankenkosten übernommen wurden. Seit
Anfang 2004 werden noch ca. 250 Fälle über die DDG abgearbeitet. Als Grund ist
das neue Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) anzuführen, wonach viele
Betroffene in die Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung
einbezogen werden konnten. Die
per Vertrag abgegebenen Fälle werden einer genauen Überprüfung durch die
Mitarbeiter der DDG unterzogen. Anstelle
der Tätigkeit der DDG ist keine andere Lösung denkbar; da sie kostenintensiver
wäre. So beläuft sich die Kostenpauschale bei der DDG auf 1,3 %, die
gesetzlichen Krankenkassen erheben eine Verwaltungspauschale von 5 %. Die
Abrechnung mit eigenem Personal – wie früher – käme noch teurer. Auf
Nachfrage wird seitens der Verwaltung betont, dass lediglich Kosten nach dem
Bedarfsdeckungsprinzip, entsprechend der Sätze der gesetzlichen Krankenkassen,
anerkannt werden. Wunschleistungen werden nicht übernommen. Beschluss: Die
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den Bericht zur
Kenntnis. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |