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Vorlage - VO/0980/04  

 
 
Betreff: Informationen über die Krankenbehandlung für Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber - hier: Zusammenarbeit mit der DDG -
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Sporleder, Jens
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales Bearbeiter/-in: Sporleder, Jens
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
28.04.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zurückgestellt   
23.09.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In seiner 79. Sitzung am 29.05.2001 hat der VA nach vorangegangener ausführlicher Beratung im Sozial- und Gesundheitsausschuss beschlossen, dass mit dem Deutschen Dienstleistungszentrum GmbH (DDG) mit Sitz in Essen ein Vertrag über die Rechnungsprüfung und Abrechnung der Krankenhilfekosten für Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber zu schließen ist.

 

Auf Grundlage des VA-Beschlusses wurde mit Datum vom 05.09.2001 ein entsprechender Vertrag mit der DDG geschlossen und seit dem 01.10.2001 die Rechnungsüberprüfung und Abrechnung der Krankenhilfekosten durch die DDG durchgeführt. Mit dieser Zusammenarbeit wurden folgende Ziele verbunden:

  • Einsparung von Personalkosten, weil die Abrechnungen bisher durch eine Mitarbeiterin BAT V c sowie - anteilig - durch Sachbearbeiter/innen A 9/A 10 des Fachbereiches 5 bearbeitet wurden - Zeitanteil ca. 40 - 50 Arbeitstage je Jahr,
  • Verbesserung der Rechnungsprüfung, weil die Arbeiten bei DDG durch geschultes Fachpersonal professionell durchgeführt werden,
  • Verbesserung interner Abläufe, weil die Abrechnungsdaten nunmehr direkt in das Sozialhilfeverfahren "LÄMMkom-SH“ eingelesen werden können und manuelle Bearbeitungsschritte entfallen.

 

Durch den Fachbereich 5 werden der DDG 14-tägig die Datensätze der Hilfeempfänger, für die gemäß entsprechender Rechtsnorm (BSHG, AsylbLG) Krankenhilfe geleistet werden muss, per gesicherter und verschlüsselter E-Mail zugeleitet.

 

Die DDG rechnet monatlich im Nachhinein mit der Stadt Lüneburg ab. Sämtliche Abrechnungsdaten werden in das Sozialhilfeverfahren "LÄMMkom“ eingelesen und ohne manuelle Nachbearbeitung aus diesem zahlbar gemacht.

 

In der Zeit vom 01.10.2001 - 29.02.2004 (29 Monate) wurden bislang 34.560,15 € an Vergütungen an die DDG geleistet. Das entspricht im Monatsdurchschnitt 1.191,73 €.

 

Seit dem 01.01.2004 wurde auf Verlangen des Vertragspartners die Vergütung an die DDG dahingehend verändert, dass monatlich für 2 Abrechnungsparameter ein Mindesthonorar in Höhe von 1.047,62 € zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Vorher wurden diese Abrechnungsparameter mit 1,2% vom Bruttoumsatzvolumen abgerechnet.

 

Die mit dem Vertragsabschluss verbundenen Ziele konnten bis Ende 2003 realisiert werden. Zwar belässt auch die Bearbeitung durch Fa. DDG bei der Stadt noch (geringe) Zeitanteile für administrative und hoheitliche Arbeiten, die nicht übertragen werden konnten (z. B. Bearbeitung "unklarer“ Fälle, Auseinandersetzungen mit Leistungserbringern in Fällen, in denen DDG in Rechnung gestellte Leistungen kürzen muss). Diese Zeitanteile sind jedoch deutlich reduziert und belaufen sich auf geschätzt ca. 3 Stunden je Woche.

 

Eine genaue oder weitergehende Quantifizierung von Einsparungen ist jedoch aufgrund der bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses in 2001 ausgeführten und bis heute fortgeltenden Gründe nicht möglich.

 

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die gesetzlichen Krankenkassen für die ihnen im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) übertragenen Aufgaben 5% (!) Verwaltungskosten auf das Umsatzvolumen geltend machen. Des weiteren werden die Krankenkassen voraussichtlich die Abrechnungsunterlagen vorerst nicht durch Datenübermittlung, sondern nur in Papierform zur Verfügung stellen, damit wird für einen Großteil der Fälle die o.g. Verbesserung der internen Abläufe und der Personalkosteneinsparung leider wieder zunichte gemacht; dies ist aufgrund der neuen Rechtslage aber unvermeidlich.

 

Für die Stadt Lüneburg ist die Zusammenarbeit mit der DDG trotz des Inkrafttretens des GMG zum 01.01.2004 auch weiterhin erforderlich, da nicht alle Hilfeempfänger einen Anspruch auf Übernahme der Krankenbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen haben. Zur Rechtslage nach dem neuen GMG und den (überwundenen) praktischen Anlaufschwierigkeiten Ende 2003/Anfang 2004 wird in der Sitzung ergänzend vorgetragen.

 

Textfeld: C:\Programme\Microsoft Office\Vorlagen\Normal.dotDurch die Einführung des SGB II und SGB XII (Hartz IV) zum 01.01.2005 ergibt sich in der Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit der DDG keine Änderung.

Der anspruchsberechtigte Personenkreis wird bereits seit dem 01.01.2004 im Rahmen des GMG krankenversichert und die Krankenhilfekosten nicht mit der DDG, sondern direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.

 

Durch die Einführung des SGB II und der damit verbundenen Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ergibt sich für den Personenkreis der bisherigen BSHG-Empfänger lediglich eine Status-Verschiebung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          30 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen: