Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Herr
Koch führt einleitend aus, dass der städtische Haushalt –VWH- im Jahr 2005 mit
einem Ausgabevolumen von 230 Mio € abschließt. Demgegenüber stehen Einnahmen
von 167 Mio €. Der Haushalt schließt somit mit einem Fehlbetrag v. 63 Mio €.
Die Ausgaben des Fachbereiches Jugend und Soziales machen fast ein Drittel des
gesamten Haushaltsvolumens aus, dabei beläuft sich der Fehlbetrag auf rund 12 Mio
€. Bedingt
durch die Deckungslücke sind sämtliche freiwillige Ausgaben auf dem Prüfstand.
In den kommenden Jahren müssen weitere Einsparmöglichkeiten geprüft werden, da
ohne weitergehende tiefgreifende Änderungen die Leistungsfähigkeit von Kommunen
nicht mehr gegeben ist. Der
vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2005 stellt im Einzelplan 4 im
wesentlichen eine Fortschreibung der Haushaltsansätze 2004 dar. Etwaige
Änderungen im Hinblick auf ‚Hartz IV’ konnten noch nicht berücksichtigt werden,
da derzeit noch vieles im Umbruch begriffen ist und endgültige Klärungen
ausstehen. Frau
Schellmann fragt nach, aus welchen Gründen für das kommende Haushaltsjahr
höhere Erstattungen vom Landkreis Lüneburg vorgesehen sind. Herr
Koch führt hierzu aus, nach dem Lüneburger Vertrag grundsätzlich eine
Spitzabrechnung der tatsächlichen Ausgaben der Sozial- und
Jugendhilfeaufwendungen erfolgt; eine Erhöhung auf der Ausgabeseite führt im
gleichen Zuge zu einer höheren Einnahme in Form von Erstattungen des
Landkreises Lüneburg. Im
Hinblick auf die Kosten der Sozialhilfe nach Umsetzung der Reformgesetze SGB II
und XII sind Verhandlungen zwischen Landkreis und Stadt Lüneburg über eine
Vertragsanpassung erforderlich. Herr
Nowak fragt nach dem Grund der erhöhten Ansätze der Haushaltsstellen
41010.16250 und 41010.73000 – UA ‚HLU
Laufende Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit)’ -. Seitens
der Verwaltung wird ausgeführt, dass der Erhöhung der Wegfall des ‚besonderen
Mietzuschusses’ (Wohngeld) zugrunde liegt. Durch den Wegfall der Zuwendungen
sind jene Kosten nunmehr vom Landkreis Lüneburg über den Lüneburg-Vertrag zu
übernehmen; hierfür erhalte der Landkreis aber eine Entlastung aufgrund der
Hartz IV-Neuregelungen. Herr
Rödenbeck teilt mit, dass die Betreuungsfälle von Menschen mit besonderen
sozialen Schwierigkeiten (§ 72 BSHG) deutlich zurückgegangen sind. Wurden im
Jahr 2003 noch 75 Fälle mit einem Ausgabevolumen von ca. 390.000.- €
bearbeitet, so liegt die Fallzahl im laufenden Kalenderjahr in den Monaten
01/2004 bis 09/2004 bei derzeit nur noch 44. Es konnten bereits bis Ende
08/2004 85.000.- € eingespart werden. Der Rückgang der Fallzahlen und des
Aufwandes ist auf den Einsatz einer Sozialarbeiterin mit 19,5 Stunden pro Woche
zurückzuführen, welche im Vorwege eine Überprüfung der Anträge auf Leistungen
nach §72 BSHG vornimmt und in Absprache mit dem Landkreis Hilfeplangespräche
führt. Herr
Koch stellt die Bruttoausgaben der Sozialhilfe pro Einwohner vergleichbarer
Städte vor. Hierzu wird eine Übersichtstabelle an die Ausschussmitglieder
verteilt. Der Liste ist zu entnehmen, dass die Stadt Lüneburg gut abschneide;
dies ist u.a. der erfolgreichen Arbeit der Fachstelle ‚Hilfe zur Arbeit’ zu
verdanken. Beschluss: Die
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den Verwaltungsentwurf
zum Haushalt 2005 einstimmig unverändert zur Kenntnis. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |