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Auszug - Beratung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2005 -Bereich Sozialhilfe  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.09.2004    
Zeit: 15:30 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/1174/04 Beratung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2005 -Bereich Sozialhilfe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales Bearbeiter/-in: Ebrahimi-Koplin, Gissa
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch führt einleitend aus, dass der städtische Haushalt –VWH- im Jahr 2005 mit einem Ausgabevolumen von 230 Mio € abschließt. Demgegenüber stehen Einnahmen von 167 Mio €. Der Haushalt schließt somit mit einem Fehlbetrag v. 63 Mio €. Die Ausgaben des Fachbereiches Jugend und Soziales machen fast ein Drittel des gesamten Haushaltsvolumens aus, dabei beläuft sich der Fehlbetrag auf rund 12 Mio €.

 

Bedingt durch die Deckungslücke sind sämtliche freiwillige Ausgaben auf dem Prüfstand. In den kommenden Jahren müssen weitere Einsparmöglichkeiten geprüft werden, da ohne weitergehende tiefgreifende Änderungen die Leistungsfähigkeit von Kommunen nicht mehr gegeben ist.

 

Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2005 stellt im Einzelplan 4 im wesentlichen eine Fortschreibung der Haushaltsansätze 2004 dar.

Etwaige Änderungen im Hinblick auf ‚Hartz IV’ konnten noch nicht berücksichtigt werden, da derzeit noch vieles im Umbruch begriffen ist und endgültige Klärungen ausstehen.

 

Frau Schellmann fragt nach, aus welchen Gründen für das kommende Haushaltsjahr höhere Erstattungen vom Landkreis Lüneburg vorgesehen sind.

Herr Koch führt hierzu aus, nach dem Lüneburger Vertrag grundsätzlich eine Spitzabrechnung der tatsächlichen Ausgaben der Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen erfolgt; eine Erhöhung auf der Ausgabeseite führt im gleichen Zuge zu einer höheren Einnahme in Form von Erstattungen des Landkreises Lüneburg.

Im Hinblick auf die Kosten der Sozialhilfe nach Umsetzung der Reformgesetze SGB II und XII sind Verhandlungen zwischen Landkreis und Stadt Lüneburg über eine Vertragsanpassung erforderlich.

 

Herr Nowak fragt nach dem Grund der erhöhten Ansätze der Haushaltsstellen 41010.16250 und 41010.73000 – UA  ‚HLU Laufende Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit)’ -.

Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass der Erhöhung der Wegfall des ‚besonderen Mietzuschusses’ (Wohngeld) zugrunde liegt. Durch den Wegfall der Zuwendungen sind jene Kosten nunmehr vom Landkreis Lüneburg über den Lüneburg-Vertrag zu übernehmen; hierfür erhalte der Landkreis aber eine Entlastung aufgrund der Hartz IV-Neuregelungen.

 

Herr Rödenbeck teilt mit, dass die Betreuungsfälle von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§ 72 BSHG) deutlich zurückgegangen sind. Wurden im Jahr 2003 noch 75 Fälle mit einem Ausgabevolumen von ca. 390.000.- € bearbeitet, so liegt die Fallzahl im laufenden Kalenderjahr in den Monaten 01/2004 bis 09/2004 bei derzeit nur noch 44. Es konnten bereits bis Ende 08/2004 85.000.- € eingespart werden. Der Rückgang der Fallzahlen und des Aufwandes ist auf den Einsatz einer Sozialarbeiterin mit 19,5 Stunden pro Woche zurückzuführen, welche im Vorwege eine Überprüfung der Anträge auf Leistungen nach §72 BSHG vornimmt und in Absprache mit dem Landkreis Hilfeplangespräche führt.

 

Herr Koch stellt die Bruttoausgaben der Sozialhilfe pro Einwohner vergleichbarer Städte vor. Hierzu wird eine Übersichtstabelle an die Ausschussmitglieder verteilt. Der Liste ist zu entnehmen, dass die Stadt Lüneburg gut abschneide; dies ist u.a. der erfolgreichen Arbeit der Fachstelle ‚Hilfe zur Arbeit’ zu verdanken.     

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2005 einstimmig unverändert zur Kenntnis.