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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Errichtung der Ostniedersachsenleitung einschließlich eines neuen Umspannwerks  

 
 
Sitzung des Ortsrates Oedeme
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oedeme Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2024    
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums Oedeme
Ort: Schulzentrum Oedeme
VO/11142/24 Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Errichtung der Ostniedersachsenleitung einschließlich eines neuen Umspannwerks
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Eberhard
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard, Leiter des Bereichs Stadtplanung, und Herr Neumann, Mitarbeiter der Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung, tragen anhand der beigefügten Präsentation zu den Planungen der Tennet und der Stadt sowie der bisherigen Untersuchungen für die Siedlungsentwicklung vor. Die Argumente, die in die Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg eingeflossen sind, werden dargestellt. Insbesondere werden die Faktoren, die einer Siedlungsentwicklung entgegenstehen, anhand von Übersichtskarten präsentiert. Das Fazit der Stellungnahme wird vorgestellt.

 

Ortsbürgermeisterin John stellt heraus, dass die Notwendigkeit einer Leitungstrasse anerkannt werde, dabei dürften die Entwicklungsglichkeiten der Stadt aber nicht beschnitten werden.

 

Herr Nehring, Mitglied des Ortsrates Oedeme, bekräftigt, dass in der Stadtplanung auch die Entwicklung der Ortschaft berücksichtigt werdensse. Aus der Betroffenheit der Ortschaft heraus, werde noch eine eigene Stellungnahme abgegeben. Man wolle auch künftig Nachfragen nach Baugrund erfüllen können. Die Stellungnahme der Verwaltung werde daher unterstützt.

 

Auf Nachfrage eines Bürgers, ob auch das Schutzgut Mensch und der „Hof an den Teichen in die Argumentation einbezogen wurde, berichtet Herr Eberhard, dass die Hofstelle sowohl durch die Änderung des Flächennutzungsplans als auch den Bebauungsplan Rettmer Nord gesichert werde. Das Schutzgut Mensch sei eingeflossen, inwieweit es berücksichtigt werde, müsse sich noch zeigen.

 

Ortsbürgermeisterin John bestätigt, dass das bestehende Umspannwerk erhalten bliebe und ggf. noch ausgebaut werde.

 

Auf die Anmerkung eines Bürgers, dass das Naturschutzgebiet Hasenburger Bachtal ebenfalls betroffen sei und im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werdensste, erläutert Herr Eberhard, dass zwar das Umspannwerk Abstand halten sse, Leitungen aber über Grünflächen geführt werden dürften.

 

Ein Bürger hinterfragt die Baugebietsentwicklung. Man müsse auch überlegen, was Oedemer durch eine Bebauung verliere. Es brauche eine Abwägung Natur contra Wachstum einer Stadt.

 

Herr Eberhard teilt mit, dass es nicht gelingen werde, den Zuzug zu verhindern. Die prognostizierten Einwohnenden rden auf die Stadt zukommen. Der Wohnraum werde sich nur in begrenztem Me im Bestand entwickeln lassen. Lüneburg habe oberzentrale Funktion und damit die Aufgabe Siedlungsraum zu entwickeln, wenn auch mit Augenmaß.

 

Ratsherr Grimm, beratendes Mitglied im Ortsrat, erfragt, was geschehen würde, wenn das Umspannwerk in Melbeck gebaut würde. Ihn interessiere, wie die Anbindung bzw. die Trassenführung erfolge. Aerdem wolle er wissen, ob eine Teilbebauung möglich bliebe, wenn nach dem Ausschöpfen aller Rechtmittel das Umspannwerk in Rettmer/Oedeme gebaut würde.

 

Herr Eberhard geht darauf ein, dass die Leitungstrasse unstrittig kommen werde. Die Entscheidung für ein Umspannwerk am Standort B würde die Möglichkeit der Stadtentwicklung auf wenige Teilbereiche im Bereich Ochtmissen oder Ebensberg beschränken. Die Entwicklungsmöglichkeiten wären so stark eingeschränkt, dass man fast kein Bauland mehr ausweisen könne.

 

Ein rger erkundigt sich, ob der Flächennutzungsplan eine Sperrwirkung entfalte und welche Argumente gegen den Standort Melbeck sprechen würden.

 

Herr Eberhard bestätigt, dass der Verfahrensstand  des Flächennutzungsplans noch nachrangig gegenüber der raumordnerischen Planung sei. Je weiter das Planverfahren entwickelt würde, desto mehr Gewicht bekäme sie im Abwägungsprozess.

 

Ein Bürger weist darauf hin, dass die Stadt gut darante, in der Außendarstellung nicht auf eine Verhinderungsplanung abzustellen, es ginge schließlich um eine Wohnnutzung, wenn möglich auch für bezahlbaren Wohnraum.


Beschluss:

 

Der Ortsrat Oedeme nimmt die Ausführungen der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis und empfiehlt, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat stimmt der beigefügten Stellungnahme zu und beschließt die ebenfalls beigefügt Resolution.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Resolution unverzüglich dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg zu übergeben.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0