Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Schulz erläutert, dass in der Abwasserbeseitigungssatzung genau definiert
werden muss, was man unter dem Begriff Abwasserbeseitigungsanlage versteht. Da
für die Erhebung der getrennten Gebühr künftig zwei Maßstäbe – nämlich der zur
Einleitung von Schmutzwasser und der zur Einleitung von Regenwasser –
herangezogen werden, müssen auch zwei Abwasserbeseitigungsanlagen definiert
werden. Dies ist der Kernpunkt für die vorliegende Satzungsänderung. Gleichzeitig
wurden einige kleinere Anpassungen und Aktualisierungen vorgenommen, die aus
der beigefügten Synopse und der Anlage 3 erkennbar werden. Z. B. wurden 3
Grenzwerte aufgrund von nationalem Recht herabgesetzt. Der Grenzwert für
verseifbare Öle, Fette und Fettsäuren wurde leicht erhöht; dies entspricht dem
realen Stand der Technik. Die Änderungen wurden in Zusammenarbeit mit der AGL
festgesetzt und berücksichtigen auch gewünschte Verbesserungen bei der Biologie
in der Kläranlage. Beschluss: Der
Satzung zur 1. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Lüneburg wird
in der in der Anlage 1 vorgelegten Form zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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