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Auszug - Bebauungsplan 174, 1. Änderung "Am Wienebüttler Weg" Auslegungsbeschluss Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.10.2023    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10770/23 Bebauungsplan 174, 1. Änderung "Am Wienebüttler Weg"
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass im Dezember 2020 der Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ als Satzung beschlossen wurde. Anschließend habe es ein Normkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan gegeben. Hierzu sei im Mai ein Gerichtsbeschluss gefällt worden und dessen Ergebnis ebenfalls im Mai in einer Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung vorgetragen worden.

Die Stadtplanerin, Frau Hölter, werde in der heutigen Sitzung die Änderungen vortragen.

 

Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation stellt Frau Hölter, Bereich 61, den Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 vor. Anschließend erläutert sie die Änderungen in den textlichen Festsetzungen zum Gewerbeanteil in Erdgeschossflächen, zur Höhenlage, zum sozialen Wohnungsbau sowie den Vorkehrungen zum Schutz vor Immissionen. Hierzu erläutert sie außerdem die Änderung in den zeichnerischen Festsetzungen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Pols ergänzt Stadtbaurätin Gundermann, dass der Schallschutz durch diese Änderungen abgemildert wird und sich an den Ausnutzungskennziffern nichts ändere.

 

Frau Hölter erklärt, dass z.B. ein Fahrradladen ein nicht störender Handwerksbetrieb sei.

 

Ratsherr Blanck berichtet, dass es vor 14 Tagen eine Veranstaltung zur Baupolitik mit Bauträgern und Investoren gegeben habe. Hierbei sei der Stellplatzschlüssel als größte Herausforderung genannt worden. Er regt an, den Stellplatzschlüssel noch einmal nach zu justieren.

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass man sich im Mai klar darauf geeinigt habe, nur die vom Gericht benannten Festsetzungen zu ändern.

 

Außerdem berichtet sie, dass an der Veranstaltung der Grünen auch Herr Eberhard teilgenommen habe.  Es seien jedoch nur Personen gefragt und betrachtet worden, welche die Stellplätze bauenssten. Die Nutzer:innen und Mitarbeiter:innen aus dem Ordnungsamt oder von der Feuerwehr beispielsweise seien nicht dabei gewesen. Man müsse gemeinsam besprechen, wie mit Stellplätzen umgegangen werden soll.

 

Ratsherr Gros erkundigt sich, ob eine Abwasserwärmenutzung vorgesehen ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es ein Nahwärmekonzept gebe. Sie werde die Frage zu Protokoll beantworten.

 

Ergänzung: Die rmenutzung des Abwassers wird derzeit durch die AGL geprüft.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn hmann erklärt Frau Hölter, dass es sich um passiven Lärmschutz und damit nicht um Mauern oder einen Wall handeln würde. Passiver Lärmschutz betreffe beispielsweise die Ausrichtung der Schlafräume oder schallgedämpfte Lüftungen.

 

Ratsherr Lühmann fragt weiter, ob es schon einen Bauantrag bzw. Baugenehmigungen für den sozialen Wohnungsbau gibt.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass Baugenehmigungen erst erteilt werden können, wenn die Erschließung absehbar gesichert ist. Die Erschließung sei gestartet und man befinde sich in der Abstimmung mit der AGL bzgl. eines Bauablaufplans. Wenn alles wie geplant läuft, könnte ggf. ab 2025 mit dem Hochbau begonnen werden. DieWo habe bereits einen Bauantrag gestellt. Der derzeitige Prüfstand werde zu Protokoll beantwortet.

 

Ergänzung: Die Baugenehmigung ist inzwischen erteilt.

 

Ratsherr Kohlstedt begrüßt die Konkretisierung bzgl. des sozialen Wohnungsbaus.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Gros erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass die Grundstücke im Bereich des Kreisels an die städtischen Stiftungen mit Erbbaurecht übertragen wurden.

 

Nach einem Kriterienkatalog des Rates sei die Vergabe der EFH und DHH erfolgt. Die betreffenden Personen/Familien habe man benachrichtigt und nach der Rangfolge um Auswahl eines Einfamilienhausgrundstückes gebeten. Die Auswahl eines entsprechenden Doppelhausgrundstücks müsse noch erfolgen. Hierzu würden die entsprechenden Personen eingeladen, um sich kennenzulernen und zu entscheiden, wer mit wem baut. Über das Normkontrollverfahren habe man informiert. Die Kaufvertragsentwürfe rden vorliegen und ssten noch mit Angaben durch die Versorgungsträger ergänzt werden.

 

Zusätzlich sei eine Reihe von Grundstücken für Baugruppen reserviert, sodass lediglich einzelne Grundstücke für den Mehrfamilienhausbau und Reihenhäuser blieben. Hierfür seien bereits Interessenten aufgenommen. Auch die Uni habe Interesse an den Grundstücken und habe bereits Gespräche aufgenommen.

 

Ratsherr Grimm erkundigt sich, ob die Interessenten, die 2021 ein Zuschlag für das Grundstück erhalten haben, auch 2025 noch bauen möchten.

 

Stadtbaurätin Gundermann bietet an, die Fragen im nichtöffentlichen Teil her zu beantworten. Bisher seien lediglich zwei Familien abgesprungen und die Warteliste sei lang.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt mit 5 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174Am Wienebütteler Weg und der Entwurf der Begründung werden beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallelrmlich beteiligt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 5 

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 5

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_1. Ä. BP 174 Am Wienebütteler Weg (1971 KB)