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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ einzuleiten.
Die Änderung betrifft ausschließlich die textlichen Festsetzungen 1.2, 2.9 (Satz 2), 4 und 14.1 bis 14.4 und Teile der zugehörigen Planzeichen. Die Festsetzungen sollen klarstellend geändert werden, sodass die im Normenkontrollverfahren zum Ursprungsplan deutlich gewordenen Unklarheiten für die Zukunft geklärt sind.
Die geänderten Planzeichen und die geänderten textlichen Festsetzungen sind in der Legende und in den textlichen Festsetzungen (Anlage 2 und Anlage 7) gelb hinterlegt. Dies gilt nicht für die textliche Festsetzung 2.9 Satz 2 „… Sofern ein Gebäude mehr als 20 m Länge aufweist, ist die Höhenlage der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss mit der Hansestadt Lüneburg abzustimmen.“. Diese wird gestrichen. Hier ist die Nummer 2.9 gelb hinterlegt (Anlage 2 und Anlage 7).
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Die Änderung erfolgt gemäß § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren mit nur einem Beteiligungsschritt (ohne frühzeitige Beteiligung), der auf die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Außerdem sind eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht, eine Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie eine zusammenfassende Erklärung nicht erforderlich. Vor der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ist eine fachgutachterliche Überprüfung der Empfehlungen der dem Ursprungsplan zugrunde gelegten schalltechnischen Untersuchung (Anlage 5 und Anlage 6) erfolgt. Die Überprüfung ist als Anlage beigefügt (Anlage 4).
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 11 ha (Anlage 1).
Als nächster Verfahrensschritt soll über den Auslegungs- und Begründungsentwurf sowie über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 BauGB entschieden werden. Im Rahmen der Beteiligung wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
Der Geltungsbereich, der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10703/23 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Planzeichnung A 0 Anlage 3 Begründung Entwurf Anlage 4 Stellungnahme Schall Anlage 5 Klarstellung LTU 2020 Anlage 6 Lärmtechnische Untersuchung 2019 Anlage 7 Planzeichnung A4
Beschlussvorschlag:
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