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Beratungsinhalt:
Ratsherr Grimm fragt nach, ob es sich bei dem Beschluss um einen Weisungsbeschluss handelt, was durch Oberbürgermeisterin Kalisch bestätigt wird. Außerdem sei die Vorlage hinsichtlich der Beträge und Anteile nicht eindeutig.
Anmerkung der Verwaltung: Beim Erstellen der Vorlage ist ein Fehler unterlaufen. In der Vorlage ist in Absatz 4 von Personalkostensteigerungen in Höhe von 153.000 Euro für 2023 die Rede. Hier sollte eigentlich ein Betrag in Höhe von 175.000 Euro ausgewiesen werden. Der städtische Anteil von 25,1% von 175.000 Euro entspricht den dargestellten Kosten von ca. 44.000 Euro.
Ratsfrau Schröder-Ehlers begrüßt, dass endlich ein Tarifvertrag vorliegt. Die Dauer der Verhandlung umfasse eine extreme Zeitspanne. Man sollte nun die notwendige Weisung erteilen, die Verträge zu unterschreiben. Die Kosten würden sich den Regelungen des Gesellschaftervertrags richten.
Der Änderungsantrag, den beschlussvorschlag um die Worte „gemäß des Gesellschaftervertrags“ zu ergänzen wird mehrheitlich abgelehnt. (5 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen). Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH werden angewiesen, dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zuzustimmen und die Geschäftsführerin anzuweisen, den Tarifvertrag zu unterschreiben. Der Gesellschaft werden hierfür entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 5 |
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