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Beratungsinhalt:
Herr Dorn, Bereichsleiter 32 -Ordnung und Verkehr-, führt zur Vorlage inkl. Schaubild aus. Das Gutachten und die Maßnahmen aus dem Gutachten, welches die Einrichtung einer Hauptberuflichen Wachbereitschaft für die Hansestadt Lüneburg vorsieht, sei in der Umsetzungsphase. So seien seit dem 01.05.2023 die ehemaligen Gerätewarte in den feuerwehrtechnischen Dienst übergeleitet worden. Die Voraussetzungen wurden mit dem Beschluss als § 9 a in die Feuerwehrsatzung aufgenommen und werden nun formal umgesetzt. Danach bedarf es jetzt noch ergänzend eines formellen Beschlusses des Rates, dass die Hauptberufliche Wachbereitschaft als eine weitere Abteilung der Feuerwehr Lüneburg eingerichtet wird. Die Frage des Ausschussmitgliedes Grimm nach der Leitung der Wachbereitschaft wird dahingehend beantwortet, dass diese zum jetzigen Zeitpunkt im Bereich 32
Weitere organisatorische Maßnahmen zur Regelung der Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Einsatzkräften und der Hauptberuflichen Wachbereitschaft werden derzeit erarbeitet.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt beschließt, die freiwillige Feuerwehr Lüneburg um die Abteilung „Hauptberufliche Wachbereitschaft“ neben den Ortsfeuerwehren (Abteilungen) der Hansestadt Lüneburg Mitte, Rettmer, Oedeme und Häcklingen zu erweitern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Für die Errichtung einer zusätzlichen Abteilung „Hauptberufliche Wachbereitschaft“ ist ein entsprechender Ratsbeschluss formell erforderlich.
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