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Beratungsinhalt:
Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 werden zusammengefasst beraten.
Oberbürgermeisterin Kalisch bedankt sich ihrer Verwaltung und den politischen Vertreter:innen in den Fachausschüssen und Arbeitsgruppen für die gute Vorarbeit. Das Ergebnis in Form der neuen Beitragsordnungen könne sich sehen lassen. Es sei ein Beispiel, wie gut die Zusammenarbeit zwischen Verwaltug und Rat funktionieren kann.
Ratsfrau Schäfer richtet ihren Dank an Frau Bauer und ihr Team für die Moderation des Prozesses sowie den demokratischen Fraktionen für die Zusammenarbeit. Man habe intensiv, wertschätzend und zielgerichtet um ein Ergebnis gerungen. Es brauche mehr dieser Art der Zusammenarbeit. Sie geht auf die geführten Diskussionen und die getroffenen Entscheidungen ein, die auch ein symbolisches Signal an die Erzieher:innen wären.
Ratsfrau Henze schließt sich dem Dank an und fügt hinzu, dass man erstmals das Gefühl gehabt habe, an einem Strang zu ziehen. Auch Sie wünsche sich, dass es häufiger möglich wäre, sich bei Sachthemen zusammenzuraufen. Dennoch wäre es sinnvoll, wenn auch weiterhin drei Studientage gewährt würden. Für weitere Studientage sollte erst ein Konzept vorgelegt werden.
Auch Ratsfrau Widawski dankt der Verwaltung. Sie sei froh, dass man sich interfraktionell einigen konnte. Dabei begrüßt sie es insbesondere, dass man sich auf steigende Prozentsätze verständigen konnte.
Ratsherr Neumann schließt sich dem Dank an Frau Bauer und Frau Penzkofer für die gute Leistung an. Die vereinbarten Regelungen gingen durch alle Einkommensgruppen und seien für alle verständlich. Zur Minderung des Betreuungsdrucks sollten aber weiterhin nur drei Studientage gewährt werden.
Ratsherr Soldan erläutert, dass der Rat vor wenigen Wochen beschloss habe, die Fortbildungsverpflichtung der Kindertagespflegepersonen deutlich zu erhöhen und dass diese Fortbildungen an Wochenenden stattfänden. Die Arbeitsgruppe hätte sich auf die vorgestellten Modelle mehrheitlich geeinigt. Die Kosten für das Mittagessen sollten gedeckelt werden. Außerdem sollte in der Zukunft eine Regelung gefunden werden, welche die Abwesenheitstage und Erstattungen besser berücksichtige.
Ratsfrau Bauseneick geht auf die produktive Zusammenarbeit der vergangenen Monate ein und bedankt sich bei der Verwaltung für die Begleitung des umfangreichen Prozesses. Es sei wichtig, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Elternteile anbieten zu können. Die Betreuungseinrichtungen stünden mit dem Fachkräftemangel vor großen Herausforderungen. Die Belastung sei auf allen Seiten groß. Sie freue sich auf eine gute Evaluierung in den Folgejahren. Zur vorgelegten Benutzungs- und Beitragsordnung stelle sie zwei Änderungsanträge. Zum einen sollten drei Studientage beibehalten werden und darüber hinaus möge die stufenweise Anhebung der Kostenpauschale für die Mittagsverpflegung auf 70 Euro begrenzt werden.
Oberbürgermeisterin Kalisch fasst zusammen, dass die Redebeiträge die Schwierigkeiten einer gerechten Abwägung deutlich machten. Die Kita-Leitungen hätten auf den Druck in den Einrichtungen und den Fachkräftemangel hingewiesen. Ein Angebot von vier Studientagen könne ein Anreiz sein, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Dafür gebe es im Vergleich mit anderen Einrichtungen und Kommunen nur wenig Stellschrauben. Dies aber sei eine, die sie empfehle, zu nutzen.
Der Rat spricht sich mehrheitlich für den Behalt von drei Studientagen (21 Ja-Stimmen) sowie einer Deckelung der Mittagsverpflegung auf 70 € (23 Ja-Stimmen) aus. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten Horte, nachschulische Betreuung und sonstige Einrichtungen wird durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Änderungsordnung nebst Anlagen geändert zum 01.08.2023 neu gefasst.
Daneben erfolgt die Beschlussfassung, dass die Beiträge künftig unter Anwendung steigender Prozentsätze vom bereinigten Bruttoeinkommen ermittelt werden. Es werden weiterhin drei Studientage je Einrichtung gewährt.
Die Beiträge zur Mittagsverpflegung werden ab dem KiTa-Jahr 2023/2024 von monatlich 56 € (42 € ermäßigt) auf monatlich 60 € (45 € ermäßigt) angehoben. Ab dem KiTa-Jahr 2024/2025 wird der Beitrag sukzessive in Schritten von 5 € erhöht, bis eine kostendeckende Pauschale jedoch max. 70 € erreicht wird. Die Beschlussergebnisse werden in der beigefügten Änderungsordnung entsprechend umgesetzt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 37 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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