Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2022, den Jahresüberschuss i.H.v. 1.316.172,87 € den Gewinnrücklagen zuzuführen, steuerrechtlich sollen 10 % des Jahresüberschusses (131.600,00 €) der freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO zugeführt werden sowie der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2022 zu stimmen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |