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Auszug - Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII- Anpassung der Richtlinien zu Vollzeitpflege  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 11.05.2023    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10652/23 Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII- Anpassung der Richtlinien zu Vollzeitpflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Regina Schallar
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Mennen bittet um Information, warum der Zuschuss für die Beschaffung von Laptops/ Tablet in der Richtlinie auf 350 EURO gedeckelt ist und wie der Landkreis Lüneburg dies handhabt.

Frau Benne erläutert, dass die Richtlinie des Landkreises Lüneburg auch zunächst eine Deckelung für die Beschaffung von Laptops / Tablets vorsah, diese dann aber aufgehoben wurde, da nur wenige Anträge beim Landkreis Lüneburg eingegangen sind.

Die Deckelung auf 350 EURO für die Beschaffung von Laptops / Tablets wird aus der zu beschließenden Anpassung der Richtlinie zur Vollzeitpflege rausgenommen.


Beschluss:
 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Entwurf der Richtlinie zur Vollzeitpflege zu und unterstützt damit den verwaltungsseitigen Impuls des finanziellen Ausgleichs von Kosten, die den Pflegepersonen bzw. Pflegefamilien durch die Förderung ihrer Pflegekinder entstehen. Der Zuschuss für die Beschaffung von Laptops/Tablets wird nicht gedeckelt auf 350 Euro, sondern vielmehr vollumfänglich übernommen.
Gleichzeitig wird der Tagespflegesatz für Patenschaften auf 50 € pro Tag/Nacht angepasst.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussvorschlag wird ohne Gegenstimmen und Enthaltungen geändert einstimmig beschlossen.