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Vorlage - VO/10652/23  

 
 
Betreff: Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII- Anpassung der Richtlinien zu Vollzeitpflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Regina Schallar
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
11.05.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde der Pflegekinderdienst von der Sachgebietsleitung Frau Wilke ausführlich vorgestellt.

Pflegefamilien bzw. Pflegepersonen haben Anspruch auf Leistungen für die Vollzeitpflege für Sachaufwand sowie Kosten für die Pflege und die Erziehung des Kindes oder Jugendlichen. Die Beträge werden regelmäßig geprüft und angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2023 aufgrund der Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege.

Um Pflegefamilien bzw. Pflegepersonen nicht schlechter zu stellen, werden zusätzlich einmalige Beihilfen, Zuschüsse und laufende Leistungen nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach der vorliegenden Richtlinie gezahlt. Die Pflegekinderdienste von Hansestadt und Landkreis Lüneburg arbeiten in engem fachlichen Austausch und legen nun den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen die aktualisierte Richtlinie zur Vollzeitpflege für Hansestadt und Landkreis Lüneburg vor. Letztmalig wurde die Richtlinie in der Sitzung des JHA am 13.02.2020 angepasst.

Zusätzlich zur Anpassung der Richtlinie empfehlen die Pflegekinderdienste der beiden Jugendämter, dass der Tagespflegesatz für Patenschaften für Kinder von Eltern mit psychischen Erkrankungen analog des vom Deutschen Vereins empfohlenen Satzes für Kurzzeitpflege an die Patenfamilien gezahlt wird. Bisher wurde ein Tagessatzgeld in Höhe von 35,- gezahlt. In Anlehnung an den Satz der Kurzzeitpflege sollten künftig 50,- € pro Tag/Nacht gezahlt werden.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Erleichteter Zugang zu Leistungen nach dem SGB VIII, durch einheitliche Abstimmung in Form einer Richtlinie

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags des SGB VIII zum Wohle der Kinder und Jugendlichen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 100€

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 35.000,- €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja        X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 5200/55060 

 Produkt / Kostenträger: 363371 Vollzeitpflege

 Haushaltsjahr: 2023 

 

e)  mögliche Einnahmen: 100 % Refinanzierung durch den Lüneburger Finanzvertrag

 

 

 

Anlagen:

Richtlinien zur Vollzeitpflege r Hansestadt und Landkreis Lüneburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien zur Vollzeitpflege Gegenüberstellung (321 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Entwurf der Richtlinie zur Vollzeitpflege zu und unterstützt damit den verwaltungsseitigen Impuls des finanziellen Ausgleichs von Kosten, die den Pflegepersonen bzw. Pflegefamilien durch die Förderung ihrer Pflegekinder entstehen.

Gleichzeitig wird der Tagespflegesatz für Patenschaften auf 50 € pro Tag/Nacht angepasst.