Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsfrau Lotze geht auf die bisherige Diskussion zur Straßenumbenennung und die Personalien der Menschen ein, nach denen Straßen benannt werden sollten. Sie plädiert dafür, noch einmal mit den Anwohnern zu sprechen und die Vorlage solange zurückzustellen, alternativ, den Beschlussvorschlag abzulehnen.
Ratsherr Heerbeck spricht sich für die Aufhebung der Beschlüsse aus. Die Aufhebung begründe sich nicht in den Personalien. Herr Reihmuth und Herr Krome sollten bei künftigen Straßenbenennungen berücksichtigt werden. Bei Umbenennungen gäbe es direkte und indirekt betroffene Bürger:innen. Diese müsse man mehr mitnehmen.
Ratsfrau Kabasci weist auf das im Kulturausschuss abgestimmte Verfahren hin, welches nun auch umgesetzt werden sollte.
Ratsherr Köppen erklärt, dass Umbenennungen mehr Probleme mit sich brächten, als wenn Straßen neu benannt würden. Eine Umbenennung sei hier wenig sinnvoll, man solle bei zukünftigen Straßen an eine Würdigung der Personen denken.
Ratsherr Pols weist auf andere Straßen hin, die sich für eine Umbenennung eigenen würden. Außerdem seien der Düvelsbrooker Weg und die Erbstorfer Landstraße identitätsstiftende Straße.
Ratsherr Soldan ergänzt, dass es richtig sei, die Anwohnenden zu beteiligen. Auch Straßen in der Innenstadt, z. B. die Kuh- oder Katzenstraße, könnten in die suche einbezogen werden. In Würdigung der Personen sollte es sich nicht um eine Straße im Außenbereich handeln.
Ratsfrau Widawski unterstützt mit Hinweis auf die Diskussionen um die Richtlinie den Vorschlag, die Vorlage abzulehnen. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
1) Der Ratsbeschluss vom 13.10.2021 über die Umbenennung eines Teilstücks der Erbstorfer Landstraße von der Bockelmannstraße bis zur Auffahrt der Umgehungsstraße B 209 in „Hartmut-Krome-Straße“ wird aufgehoben.
2) Der Ratsbeschluss vom 13.10.2021 über die Umbenennung eines Teilstücks des Düvelsbrooker Wegs von der Universitätsallee bis zum Forsthaus in „Hermann-Reinmuth-Straße“ wird aufgehoben.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, den Gremien einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Straße entweder durch eine richtlinienkonforme Straßenumbenennung oder eine Straßenneubenennung nach Herrn Hartmut Krome benannt werden kann und diese schnellstmöglich umzusetzen. Die Frist gemäß § 3 Abs. 6 der Richtlinie zur Benennung von öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg kann in diesem Fall unterschritten werden. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27 Nein-Stimmen: 13 Enthaltungen: 1 |
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