Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Eberhard, Bereichsleiter 61, stellt den Sachverhalt anhand einer Präsentation vor, die diesem TOP im Ratsinformationssystem digital beigefügt ist.
Bereits im Mai 2020 sei eine Bauvoranfrage für die ca. 1ha-große Fläche eingereicht worden, worauf sich der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung mit der Thematik befasst habe. Die Verwaltung habe sich schließlich dafür entschieden, bestehende Fragen im Rahmen eines Aufstellungsverfahrens zu klären.
Bei der Fläche handele es sich um einen Kiefernwald mit mittlerer ökologischer Wertigkeit, welche vor einigen Jahren nach vorangegangenen Sturmschäden stark durchforstet und anschließend der Naturverjüngung überlassen worden sei. Im Landschaftsplan stelle die Fläche eine Biotopverbindungsfläche mit einer Bedeutung als Trittsteinbiotop zu den direkt östlich angrenzenden Waldflächen, dem Landschaftsschutzgebiet und dem Naturschutz- und FFH-Gebiet Hasenburger Bach dar. Zudem handele es sich um ein Kaltluftentstehungsgebiet.
Für den wald- und naturschutzrechtlichen Ausgleich biete der Eigentümer eine Fläche zwischen Heiligenthal, Oedeme und Rettmer an.
Anlässlich der im Mai 2020 eingereichten Bauvoranfrage sei eine Stellungnahme der Unteren Waldbehörde eingeholt worden, welche kein überweigendes öffentliches Interesse für eine Bebauung der Fläche gesehen habe. Dieses sei somit von der Hansestadt Lüneburg im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu bekunden.
Zum jetzigen Zeitpunkt werde lediglich das Aufstellungsverfahren in die Wege geleitet, anlässlich dessen sämtliche notwendigen Fachgutachten und Untersuchungen beauftragt würden.
Auf die sich anschließenden Fragen der Einwohner:innen antwortet Herr Eberhard wie folgt:
Bewerber:innen oder Bauträger:innen gebe es noch nicht, da das Verfahren noch ganz am Anfang stünde.
Auch existiere noch keine konkrete Planung für eine Positionierung der Gebäude.
Dass auf dieser Fläche mittelalterliche Wagenspuren verlaufen, sei der Verwaltung bekannt. Diese würden in dem sich anschließenden Verfahren ebenfalls gutachterlich untersucht werden.
Sinn und Zweck des Aufstellungsbeschlusses zur Verfahrenseinleitung sei, in diesem Verfahren alle Vorbehalte und Einwendungen von Bürger:innen und Fachleuten zu berücksichtigen und in die Abwägungen einfließen zu lassen.
Dem Hinweis der Ortsbürgermeisterin John, dass ein dringender Bedarf an Wohnbebauung bestünde, schließt Ratsherr Nehring sich an. Zwar sei es wichtig, dass Bürger:innen Anregungen und Argumente vortragen und mit diesen gehört werden, sie müssten jedoch auch sehen, dass der Aufstellungsbeschluss nicht automatisch auch zu einem Baugebiet führe. Zunächst würde die Politik nur den Bedarf an Wohnraum, auch im sozialen Segment, verdeutlichen. Die SPD-Fraktion im Stadtrat werde darauf drängen, dass dort auch Wohnraum zu angemessenen Mieten entstehen wird. Zunächst bliebe aber das weitere Verfahren abzuwarten, anlässlich dessen geprüft werde, ob an dieser Stelle überhaupt gebaut werden kann.
Herr Eberhard erläutert weiter, dass die Hansestadt kaum noch über eigene Flächen zur Entwicklung von Wohnraum verfüge, so dass sie auf Partner angewiesen sei, die diese Flächen anbieten. Dies führe auch dazu, dass seitens der HLG wenig unmittelbare Einflussmöglichkeiten auf die Durchsetzung günstigen Wohnens und die Erstellung eines Besiedlungskonzeptes bestünden. Zwar solle auch an dieser Stelle mindestens 30% förderfähiger Wohnraum vereinbart werden, dies sei allerdings nur über eine Drittmittelförderung durch das Land oder die N-Bank zu erreichen.
Auf die Frage, was passiere, falls der Ortsrat den Planungen nicht zustimme, erläutert Herr Eberhard, dass die Verwaltung bei diesen Verfahren nur im Auftrag des Stadtrates tätig werde. Die Entscheidungskompetenz über Aufstellungsbeschlusse zu Bebauungsplänen habe dieser auf den Verwaltungsausschuss übertragen. Sollte der Ortsrat am heutigen Tage und der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung in seiner kommenden Sitzung keine Zustimmung erteilen sei es wahrscheinlich, dass auch der Verwaltungsausschuss seine Zustimmung verweigere. Dann sei die Angelegenheit erledigt.
Konkrete Fragen zur einer möglichen Ausgestaltung der Straßenführung oder der Art und Weise der Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens für den Fall, dass durch die Baumaßnahmen Schäden an Straßen oder Häusern entstehen, würden erst zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt relevant werden. Diese Fragen abzuarbeiten, gehöre aber zum normalen Handwerkszeug der Verwaltung.
Vor einem möglichen Baubeginn wäre der Ortsrat noch mindestens zweimal zu beteiligen, so Eberhard abschließend.
Der Ortsrat der Ortschaft Oedeme nimmt Kenntnis und spricht sich mehrheitlich, bei vier Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme, für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
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