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Sachverhalt: Zu einer Bauvoranfrage für die Vorhabenfläche wurde bereits im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 26.05.2020 in der Mitteilungs-Vorlage 9016/20 informiert. Die Vorhaben-Fläche befindet sich im Ortsteil Oedeme westseitig der Straße „In der Süßen Heide“. Es handelt sich um eine ca. 1,07 ha große Waldfläche, die 3-seitig an die benachbarte Wohnbebauung von „In der Süßen Heide“, „Hinter dem Sportplatz“ und „Häcklinger Weg“ angrenzt.
Für die Fläche liegt eine Bauvoranfrage vor, die – zur Deckung des aktuell hohen Wohnungsbedarfs – die Errichtung von 21-25 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern, Reihenhaus-Scheiben und zwei Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten, diese teils im geförderten Wohnungsbau, vorsieht. Die Erschließung soll über die direkt östlich angrenzende Straße „In der Süßen Heide“ erfolgen. Für den Wald- und naturschutzrechtlichen Ausgleich wird vom Vorhabenträger eine Ackerfläche angeboten.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für Wald“ dargestellt und planungs-rechtlich als Außenbereich zu beurteilen. Die Landwirtschaftskammer hat die Fläche als Wald in Naturverjüngung mit einzelnen Baumbestands-Resten bewertet, nachdem vor mehreren Jahren nach Sturmschäden eine weitgehende Durchforstung vorgenommen wurde. Nach dem Niedersächsischem Waldgesetz ist die Fläche als Wald zu beurteilen.
Voraussetzung für eine bauliche Entwicklung in der Waldfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Hansestadt Lüneburg. In den Bauleitplan-Verfahren wird die Genehmigungsfähigkeit der Waldumwandlung durch den Landkreis Lüneburg geprüft.
In der Planung wird zudem zu berücksichtigen sein, dass die Fläche: - im Landschaftsplan als Biotopverbindungsfläche mit einer hohen Bedeutung als Trittsteinbiotop zu den direkt östlich angrenzenden Waldflächen mit einem nur 70 m entfernten Landschaftsschutzgebiet dargestellt ist. - die Waldfläche laut Stadtklimaanalyse ein Kaltluftentstehungsgebiet mit einer hohen bioklimatischen Bedeutung ist.
Die Flächen befinden sich im Eigentum eines privaten Vorhabenträgers.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Bebauungsplan-Aufstellung geändert. Zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan sind im Regelverfahren Umweltberichte zu erstellen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Luftbild mit Geltungsbereich Anlage 1 Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Der folgende Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vorgelegt wird.
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