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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.03.2023    
Zeit: 17:07 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Eine Einwohnerin stellt folgende Frage:

 

Wir alle möchten, dass wir unabhängig von fossilen Energieträgern werden und die Energiewende weiter voranschreitet. Wann wird für die Stadt Lüneburg ein Solarkataster bereitgestellt?

 

Gleichzeitig wende ich mich an die Landtagsabgeordneten des Rates mit der Bitte, dies als Arbeitsauftrag nach Hannover mitzunehmen. Das Land Niedersachsen verfügt im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht über ein eigenes, flächendeckendes Solarkataster, sondern nur einzelne Kommunen, das die Bürger im Internet einsehen können.

 

Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass es bzgl. des Solarkatasters eine Paketlösung bzw. Kooperation mit dem Landkreis gebe und dort eine Vergabe erfolge, die ein Solar-, Wärme- und Gründachkataster umfasse.

 

Zum aktuellen Sachstand wird nach Rücksprache mit dem Landkreis Lüneburg mitgeteilt, dass die Vorbereitung der Ausschreibung zur Erstellung eines Solardach-, Gründach- und Wärmekatasters weitestgehend abgeschlossen ist und die Ausschreibung zeitnah erfolgt. Mit der Verfügbarkeit des Solardachkatasters werde ca. 3 Monate nach Beauftragung gerechnet.

 

 

Ein Einwohner stellt folgende Frage:

 

Dem Kreistag des Landkreises Lüneburg lag auf seiner Sitzung vom 17.11.2022 mit Vorlage 2022/333-1 ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen, CDU sowie den Gruppen FDP/Die Unabhängigen und DIE LINKE/Die Partei zur Beschlussfassung vor. Thema: „PV-Ausbau auf kreiseigenen Gebäuden“.

Details dazu im Anhang dieses Schreibens. Dieser Antrag wurde mehrheitlich bei zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen beschlossen.

 

Meine Fragen an die Fraktionen von B90/Die Grünen, CDU, FDP, SPD sowie die Gruppe DIE PARTEI/DIE LINKE im Rat der Hansestadt Lüneburg:

  1. Warum wurde ein gleichlautender Antrag für die städtischen Gebäude bisher noch nicht von Ihnen eingebracht?
  2. Planen Sie, einen derartigen Antrag im Verlauf dieser Sitzungsperiode zu stellen?
  3. Sollte 2. nicht zutreffen: welche Gründe stehen Ihrer Ansicht nach einem solchen Antrag entgegen?

 

 

Oberbürgermeisterin Kalisch beantwortet die Frage wie folgt: Bei allen stadteigenen Neu- und Erweiterungsbauten werden seit 2019 PV-Anlagen auf den Dächern grundsätzlich berücksichtigt. Ebenfalls würden bei Großsanierungen von Gebäuden die Traglast der Dachkonstruktion geprüft, gegebenenfalls ertüchtigt und mit PV-Kollektoren belegt. Als Beispiele nennt sie das AWO Familienzentrum Lotte Lemke in Kaltenmoor, den Neubau Mitteltrakt Grundschule Lüne, die Sporthallen Kaltenmoor, Lüne, Igelschule, Hasenburger Berg und Hanseviertel und den aktuellen Anbau der Herderschule.

 

Insgesamt seien derzeit auf 19 Gebäuden PV-Kollektoren verbaut und für weitere 15 Gebäude die Installation konkret geplant. Dies betreffe sowohl stadteigene als auch externe Gebäude. Die Kapazität betrage pro Jahr derzeit 700.000 Kilowattstunden und soll in den nächsten Jahren auf über 1.200.000 Kilowattstunden im Jahr ansteigen.

 

Viele Dächer seien ungeeignet, weil sie zum Beispiel statisch nicht darauf ausgerichtet seien oder zu viele Lichtkuppeln hätten. Jedes Gebäude werde jedoch geprüft. Dort, wo keine stadteigenen PV-Anlagen installiert würden, bestünde die Möglichkeit Dachflächen durch externe Betreiber anzupachten.

 

Das Verfahren zur Vergabe der Dächer müsse aus formalen Gründen angepasst werden. In der Vergangenheit reichte hierfür ein jährliches informelles Interessenbekundungsverfahren aus. Aufgrund des wachsenden wirtschaftlichen Aspektes sei das Verfahren zu formalisieren.

 

Auch durch die Veränderung im Denkmalschutz gebe es inzwischen Erleichterungen, um im Bereich des Denkmalschutzes PV-Anlagen zu errichten. r diese Fälle bedürfe es einer denkmalrechtlichen Genehmigung im Einzelfall. Wenn der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz nur geringfügig sei, seien PV-Anlagen nach der Abstimmung im Einzelfall möglich.

 

r die Errichtung von PV-Anlagen auf größeren Flächen sollen künftig Freiflächen durch die Hansestadt Lüneburg ausgewiesen werden. Dafür soll im nächsten Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung ein Untersuchungsbereich „Solarpark Schwarzer Berg“rdlich der Straße „Am Wienebüttler Weg“ festgelegt werden.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers bedankt sich für die Ausführungen. Der Ausbau sei wichtig und notwendig auch auf dem Gebiet des Landkreises. Auch die Kita in Häcklingen sei mittlerweile mit einer PV-Anlage ausgestattet.

 

Ratsherr Soldan bestätigt, dass die Hansestadt Lüneburg hier bereits sehr gut aufgestellt sei.

 

 

 

Ein Einwohner stellt folgende Frage:

 

In der Lünepost vom 02.07.2022 (siehe Anhang) wurde über die Arbeitsweise der Bauverwaltung berichtet. Ansprechpartner für den Bericht waren zwei Mitarbeiter der Verwaltung selbst. Breiten Raum in diesem Bericht nahm das Thema Digitalisierung der Arbeitsabläufe, insbesondere die Digitalisierung der Bauakten ein. Eine der Kernaussagen war der Satz „Dass irgendwann einmal alle 27.000 Akten digital verfügbar sind, wird wohl auf absehbare Zeit nicht der Fall sein.“

Und an anderer Stelle:

Wenn heute eine Bauakte angefragt wird, wird sie im ersten Schritt digitalisiert. Und wenn zwischendurch mal Kapazitäten frei sind, scannen die Kollegen im Archiv zusätzlich noch weitere Akten ein. Bei aktuell drei Mitarbeitern für diese Aufgabe wird es Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern, bis alle Akten auf den Servern liegen.“

 

  1. Inwiefern entspricht dieser Bericht dem tatsächlichen Stand der Digitalisierung in der Verwaltung der Hansestadt im Allgemeinen und dem der Bauverwaltung im Speziellen?
  2. r die Digitalisierung großer Papieraktenvolumina auch mit ungewöhnlichen Formaten wie bei Bauakten gibt es Dienstleister zuhauf. Warum bezieht die Verwaltung nicht einen solchen Dienstleister in dieses Projekt mit ein?
  3. Kann die Verwaltung beziffern, auf welchen Gesamtbetrag sich die jährlichen Kosten für die „aktuell drei Mitarbeiter“ belaufen, deren Aufgabe es anscheinend ist, die physischen Bauakten im Bedarfsfall herauszusuchen (lt. Bericht im launigen Verwaltungsjargon die „Addidas-Schnittstelle“ genannt) und weitere Akten händisch zu scannen?
  4. Wurde seitens der Verwaltung ein Kostenvergleich angestellt, nach wievielen Zeiteinheiten die Kosten der externen Vergabe der Aktendigitalisierung dem händischen Digitalisieren in Eigenleistung gleichkommen?

 

 

Herr Mildner, Leiter des Fachbereiches Innere Verwaltung, trägt die dem Protokoll beigefügte Antwort vor.

 

 

Die Antwort wird ohne Nachfrage zur Kenntnis genommen.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sannen Bauakten_ohne Name des Fragestellers (75 KB)