Bürgerinformationssystem
Herr Dorn, Bereichsleiter 32, erklärt die Änderungen / Ergänzungen. Die Überschrift des § 9a wurde zum damaligen Zeitpunkt mit der nicht korrekten Überschrift „Hauptamtliche Wachbereitschaft“ versehen. Es gehe jedoch um eine „Hauptberufliche Wachbereitschaft“, sodass die Begrifflichkeit korrigiert werden solle. Zusätzlich gebe es zwei redaktionelle Änderungen. Unter § 2 Absatz 2 der Satzung sei zu lesen: „[…] Anweisung für Stadtbrandmeister“. Hier werde die weibliche Form „Stadtbrandmeisterin“ hinzugefügt. Ferner solle für die Satzungsbezeichnung eine Abkürzung eingeführt werden. Beschluss:
Der Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der als Anlage beigefügten zweiten Änderungssatzung – Änderung des § 2 Abs. 2 und der Überschrift des § 9 a) – der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg vom 01.05.2018, zuletzt geändert am 22.07.2021, wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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