Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Frau Dr. Hellmann, Bereich 34, trägt anhand einer Präsentation vor. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.
Ratsherr Herzog regt an, den Klimafonds dahingehend zu überdenken, den Schwerpunkt auf die energetische Sanierung zu legen.
Frau Dr. Hellmann erläutert, dass es sich bei PV-Anlagen um eine Investitionsmaßnahme handelt, eine energetische Sanierung hingegen konsumtiv sei. Daher lässt sich der Vorschlag nicht einfach umsetzen.
Ratsherr Nehring erfragt, ob die zusätzlich in den Klimafonds eingestellten 100.000 € bei den Maßnahmen mit eingeflossen sind.
Frau Dr. Hellmann fügt hinzu, dass die Summe auf die einzelnen Förderprogramme verteilt wurden. Auf der Internetseite www.lueneburg-klimaschutz.de/klimafonds ist eine Übersicht über die bereitgestellten Mittel aus dem Klimafonds ersichtlich.
Ratsfrau Raiher regt an, den maximalen Betrag für die energetische Sanierung zu erhöhen.
Erster Stadtrat Moßmann bittet mit Blick auf die nächste Ratssitzung am 23.03.2023 darauf hin, dem Vorschlag zu folgen, damit die Verwaltung eine Handlungsgrundlage hat.
Frau Dr. Hellmann ergänzt dazu, dass ebenfalls Bundesmittel beantragt werden können. Eine Kumulation werde dabei zugelassen.
Frau Ahlers, stellvertretendes beratendes Ausschussmitglied, bittet um Auskunft zu der Regenwassernutzung, ob auch die Möglichkeit der Förderung im Altbestand im Zusammenhang mit einer Sanierung besteht. Es seien noch viele Öltanks vorhanden, die nach einer Reinigung als Wassertank dienen können.
Herr Schulz antwortet, dass nach einer Reinigung eines Fachbetriebes und der anschließenden Überprüfung durch einen Sachverständigen die Möglichkeit der Förderung bestehe. Bei der Förderung werde es wie ein Neubau berücksichtigt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Den vorgeschlagenen Änderungen in den drei Förderrichtlinien wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||