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Frau Bauer erläutert, dass in der Zweckvereinbarung aufgrund der Anmerkungen des Innenministeriums Niedersachsen vom 17.02.2023 der § 1 Absatz 2 Satz 1 um das Wort Durchführung wie folgt zu ergänzen ist: „Der Landkreis beauftragt die Hansestadt mit der Durchführung der Aufgabe …...“.
Frau Henze stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Hansestadt Lüneburg schließt mit dem Landkreis Lüneburg die beigefügte Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tagespflegepersonen, Erteilung der Pflegeerlaubnisse, Koordination der Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege, Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Fortentwicklung der Angebote in der Kindertagespflege“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung vom 01.07.2023 ab, mit der Ergänzung in § 1 Absatz 2 Satz 1 „Der Landkreis beauftragt die Hansestadt mit der Durchführung der Aufgabe …...“ gemäß den Anmerkungen des Innenministeriums Niedersachsen vom 17.02.2023.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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