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Auszug - Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg über die Übertragung der Aufgaben "Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tagespflegepersonen, Erteilung der Pflegeerlaubnisse, Koordination der Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege, Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Fortentwicklung der Angebote in der Kindertagespflege" an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 17.02.2023    
Zeit: 15:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/10227/22-1 Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg über die Übertragung der Aufgaben "Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tagespflegepersonen, Erteilung der Pflegeerlaubnisse, Koordination der Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege, Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Fortentwicklung der Angebote in der Kindertagespflege" an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta BauerBezüglich:
VO/10227/22
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bauer erläutert, dass in der Zweckvereinbarung aufgrund der Anmerkungen des Innenministeriums Niedersachsen vom 17.02.2023 der § 1 Absatz 2 Satz 1 um das Wort Durchführung wie folgt zu ergänzen ist: Der Landkreis beauftragt die Hansestadt mit der Durchführung der Aufgabe …...“.

 

Frau Henze stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

 


Beschluss:

 

Die Hansestadt Lüneburg schließt mit dem Landkreisneburg die beigefügte Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tagespflegepersonen, Erteilung der Pflegeerlaubnisse, Koordination der Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege, Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Fortentwicklung der Angebote in der Kindertagespflege“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung vom 01.07.2023 ab, mit der Ergänzung in § 1 Absatz 2 Satz 1 „Der Landkreis beauftragt die Hansestadt mit der Durchführung der Aufgabe …... gemäß den Anmerkungen des Innenministeriums Niedersachsen vom 17.02.2023.  

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:  8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:  0