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Beratungsinhalt:
Stadtrat Herr Forster weist auf die zum TOP 10 nachgereichte Tischvorlage hin.
Frau Kibscholl erläutert die Vorlage und die in der Tischvorlage geänderten Beträge zu einigen Förderanträgen.
Seitens der Ausschussmitglieder besteht Einigkeit darüber, die Summe für die projektbezogenen Kulturfördermittel für den Haushalt 2024 mit insgesamt 35.000 Euro einzuplanen.
Ratsfrau Schröder-Ehlers bitte die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsaussschusses eine Übersicht über die bekannten Bedarfe kultureller Institutionen vorzulegen. Beschluss:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt:
Den Antragsteller:innen werden, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen, Zuschüsse für kulturelle Projekte im Jahr 2023 gemäß dem in der Anlage zur Beschlussvorlage gemachten Vorschlag der Verwaltung Variante b) gewährt. Für die Haushaltsmittel wird verwaltungsintern eine Freigabe beantragt, so dass die bewilligten Zuschüsse in voller Höhe ausgezahlt werden können.
Sollten bis zum Jahresende 2023 im Budget des Kulturreferates noch projektbezogene Kulturfördermittel zur Verfügung stehen, da sie beispielsweise nicht abgefordert oder einzelne bewilligte Projekt nicht durchgeführt wurden, werden die Mittel in Eigenverantwortung des Kulturreferates für kulturelle Projekte gemäß der Richtlinie vergeben.
Nicht benötigte, projektbezogene Kulturfördermittel sind als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2024 zu übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für 2024 projektbezogenen Kulturfördermittel in Höhe von 35.000 Euro in den Haushalt einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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