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Auszug - Förderung kultureller Projekte durch städtische Kulturfördermittel im Jahr 2023 Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge  

 
 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.03.2023    
Zeit: 16:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10487/23 Förderung kultureller Projekte durch städtische Kulturfördermittel im Jahr 2023
Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Herr Forster weist auf die zum TOP 10 nachgereichte Tischvorlage hin.

 

Frau Kibscholl erläutert die Vorlage und die in der Tischvorlage geänderten Beträge zu einigen Förderanträgen.

 

Seitens der Ausschussmitglieder besteht Einigkeit darüber, die Summe für die projektbezogenen Kulturfördermittel für den Haushalt 2024 mit insgesamt 35.000 Euro einzuplanen.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers bitte die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsaussschusses eine Übersicht über die bekannten Bedarfe kultureller Institutionen vorzulegen.


Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt:

 

Den Antragsteller:innen werden, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen, Zuschüsse für kulturelle Projekte im Jahr 2023 gemäß dem in der Anlage zur Beschlussvorlage gemachten Vorschlag der Verwaltung Variante b) gewährt. Für die Haushaltsmittel wird verwaltungsintern eine Freigabe beantragt, so dass die bewilligten Zuschüsse in voller Höhe ausgezahlt werden können.

 

Sollten bis zum Jahresende 2023 im Budget des Kulturreferates noch projektbezogene Kulturfördermittel zur Verfügung stehen, da sie beispielsweise nicht abgefordert  oder einzelne bewilligte Projekt nicht durchgeführt wurden, werden die Mittel in Eigenverantwortung des Kulturreferates für kulturelle Projekte gemäß der Richtlinie vergeben.

 

Nicht benötigte, projektbezogene Kulturfördermittel sind als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2024 zu übertragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, r 2024 projektbezogenen Kulturfördermittel in Höhe von 35.000 Euro in den Haushalt einzuplanen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0