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Vorlage - VO/10487/23  

 
 
Betreff: Förderung kultureller Projekte durch städtische Kulturfördermittel im Jahr 2023
Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
07.03.2023 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.03.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Hintergrund

In den Haushalt 2023 des Bereiches Kultur ist ein Betrag von 26.000 Euro zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg eingestellt.

Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.

 

Um den Antragstellenden für ihre geplanten kulturellen Projekte eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sollte ihnen bereits zum jetzigen Zeitpunkt signalisiert werden, ob ihre Anträge bei der Vergabe der Fördermittel grundsätzlich berücksichtigt werden können.

 

Es wurden fristigerecht bis zum 31.01.2023 insgesamt 20 Anträge eingereicht, die entsprechend der Richtlinie zur Vergabe von Kulturfördermitteln formell geprüft wurden. Es ergab sich, dass ein Antrag nicht förderfähig ist, ein entsprechender Ablehnungsbescheid wurde bereits erstellt. 19 Anträge sind grundsätzlich förderfähig.

 

Die Anträge wurden der Vorlage nicht beigefügt, können jedoch nach vorheriger Absprache im Bereich Kultur im Heinrich Heine Haus eingesehen werden.

  

Vorschläge zur Vergabe der Kulturfördermittel in 2023

Im Jahr 2023 übersteigt die Gesamtsumme aller grundsätzlich förderfähigen Anträge (31.465 €) die Summe der insgesamt zur Verfügung stehenden Kulturfördermittel (26.000 €). Die 2019 vom Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschlossenen Richtlinien für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln enthalten für diesen Fall keine Vorgaben. Entsprechend § 3 Ziffer 2 wurde als Entscheidungsgremium für die Vergabe der Kultur- und Partnerschaftsausschuss festgelegt, die fachliche Vorbereitung der Entscheidungsfindung erfolgt durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lüneburg. Da dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss mittlerweile keine eigenständige Beschlusskompetenz mehr übertragen wurde, hat der Beschluss dieses Ausschusses empfehlenden Charakter, die abschließende Entscheidung wird durch den Rat der Hansestadt Lüneburg getroffen.

 

Der Bereich Kultur hat verschiedene Möglichkeiten zur Vergabe abgewogen. Wenngleich die Förderrichtlinien grundsätzlich auf inhaltliche Kriterien verweisen, welche eine besondere Förderfähigkeit begründen (z.B. Projekte „verfolgen einen nachhaltigen Ansatz und berücksichtigen Aspekte der kulturellen Bildung), sind diese in der gegenwärtigen Fassung der Förderrichtlinien nicht als Bewertungsmaßstab für eine Priorisierung geeignet. Mit Blick auf Förderrichtlinien als kulturpolitisches Steuerungsinstrument empfiehlt die Verwaltung dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss, bezüglich der Bewertung von Kulturförderanträgen nach inhaltlichen Kriterien in die Diskussion zu gehen und ggf. die Verwaltung mit einer Änderung der Förderrichtlinien zu beauftragen.

 

Für die Entscheidung über die Vergabe der Kulturfördermittel in 2023 hat die Verwaltung einen Vorschlag mit zwei Varianten erarbeitet:

 

Variante a)

Gleichmäßig anteilig anhand der zur Verfügung stehenden Fördermittel (26.000 €) werden alle Anträge mit max. 82,63 % der max. förderfähigen Summe eines jeden Antrags beschieden. Der Vorteil dieser Variante ist eine transparente, gleichmäßige Aufteilung der Fördermittel. Einen Nachteil bedeutet diese Vergabe nach dem "Gießkannenprinzip" für Antragstellende, die lediglich einen Antrag gestellt haben und diesen nun nicht zu 100% der max. förderfähigen Summe bewilligt bekommen können (Entscheidung pro Antrag/pro Projekt, ohne Berücksichtigung von Mehrfachantragsstellungen).

 

Daher schlägt die Verwaltung als Alternative zusätzlich eine Variante b) vor:

 

Variante b)

Antragstellende, die nur einen Antrag auf Kulturfördermittel gestellt haben, erhalten 100% der maximal förderfähigen Summe. Der restliche Bedarf wird gleichmäßig mit der restlichen Summe der Fördermittel bedient, was eine Förderung von 50,4 % eines jeden Projekts der Antragstellenden, die mehrere Anträge gestellt haben, bedeutet.

 

Die im Haushalt für 2022 und 2023 eingeplanten projektbezogenen Kulturfördermitteln sind in beiden Jahren überzeichnet worden. In 2022 standen 22.000 Euro zur Verfügung, die förderfähigen Zuschüsse betrugen ca. 26.000 Euro. In 2023 stehen 26.000 Euro zur Verfügung, die förderfähigen Zuschüsse betragen Stand 31.01.2023 ca. 31.500 Euro. Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Haushaltsplanungen 2024 einen Zuschussbetrag von 35.000 Euro für projektbezogene Kulturfördermittel in den Haushalt einzustellen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Durch die Vergabe von kulturellen Zuschüssen wird die Durchführung öffentlich zugängliche, kultureller Projekte ermöglicht.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   128 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:         26.000 Euro

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja, für den Haushalt 2023 angemeldet

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 

 Produkt / Kostenträger: diverse

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Liste der eingegangenen Kulturförderanträge 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Anträge Projektfördermittel (63 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Den Antragsteller:innen werden, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen, Zuschüsse für kulturelle Projekte im Jahr 2023 gemäß dem in der Anlage zur Beschlussvorlage gemachten Vorschlag der Verwaltung Variante ________ gewährt. r die Haushaltsmittel wird verwaltungsintern eine Freigabe beantragt, so dass die bewilligten Zuschüsse in voller Höhe ausgezahlt werden können.

 

Sollten bis zum Jahresende 2023 im Budget des Kulturreferates noch projektbezogene Kulturfördermittel zur Verfügung stehen, da sie beispielsweise nicht abgefordert  oder einzelne bewilligte Projekt nicht durchgeführt wurden, werden die Mittel in Eigenverantwortung des Kulturreferates für kulturelle Projekte gemäß der Richtlinie vergeben.

 

Nicht benötigte, projektbezogene Kulturfördermittel sind als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2024 zu übertragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, r 2024 projektbezogenen Kulturfördermittel in Höhe von 35.000 Euro in den Haushalt einzuplanen.