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Sachverhalt:
Hintergrund In den Haushalt 2023 des Bereiches Kultur ist ein Betrag von 26.000 Euro zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg eingestellt. Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.
Um den Antragstellenden für ihre geplanten kulturellen Projekte eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sollte ihnen bereits zum jetzigen Zeitpunkt signalisiert werden, ob ihre Anträge bei der Vergabe der Fördermittel grundsätzlich berücksichtigt werden können.
Es wurden fristigerecht bis zum 31.01.2023 insgesamt 20 Anträge eingereicht, die entsprechend der Richtlinie zur Vergabe von Kulturfördermitteln formell geprüft wurden. Es ergab sich, dass ein Antrag nicht förderfähig ist, ein entsprechender Ablehnungsbescheid wurde bereits erstellt. 19 Anträge sind grundsätzlich förderfähig.
Die Anträge wurden der Vorlage nicht beigefügt, können jedoch nach vorheriger Absprache im Bereich Kultur im Heinrich Heine Haus eingesehen werden.
Vorschläge zur Vergabe der Kulturfördermittel in 2023 Im Jahr 2023 übersteigt die Gesamtsumme aller grundsätzlich förderfähigen Anträge (31.465 €) die Summe der insgesamt zur Verfügung stehenden Kulturfördermittel (26.000 €). Die 2019 vom Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschlossenen Richtlinien für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln enthalten für diesen Fall keine Vorgaben. Entsprechend § 3 Ziffer 2 wurde als Entscheidungsgremium für die Vergabe der Kultur- und Partnerschaftsausschuss festgelegt, die fachliche Vorbereitung der Entscheidungsfindung erfolgt durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lüneburg. Da dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss mittlerweile keine eigenständige Beschlusskompetenz mehr übertragen wurde, hat der Beschluss dieses Ausschusses empfehlenden Charakter, die abschließende Entscheidung wird durch den Rat der Hansestadt Lüneburg getroffen.
Der Bereich Kultur hat verschiedene Möglichkeiten zur Vergabe abgewogen. Wenngleich die Förderrichtlinien grundsätzlich auf inhaltliche Kriterien verweisen, welche eine besondere Förderfähigkeit begründen (z.B. Projekte „verfolgen einen nachhaltigen Ansatz und berücksichtigen Aspekte der kulturellen Bildung), sind diese in der gegenwärtigen Fassung der Förderrichtlinien nicht als Bewertungsmaßstab für eine Priorisierung geeignet. Mit Blick auf Förderrichtlinien als kulturpolitisches Steuerungsinstrument empfiehlt die Verwaltung dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss, bezüglich der Bewertung von Kulturförderanträgen nach inhaltlichen Kriterien in die Diskussion zu gehen und ggf. die Verwaltung mit einer Änderung der Förderrichtlinien zu beauftragen.
Für die Entscheidung über die Vergabe der Kulturfördermittel in 2023 hat die Verwaltung einen Vorschlag mit zwei Varianten erarbeitet:
Variante a) Gleichmäßig anteilig anhand der zur Verfügung stehenden Fördermittel (26.000 €) werden alle Anträge mit max. 82,63 % der max. förderfähigen Summe eines jeden Antrags beschieden. Der Vorteil dieser Variante ist eine transparente, gleichmäßige Aufteilung der Fördermittel. Einen Nachteil bedeutet diese Vergabe nach dem "Gießkannenprinzip" für Antragstellende, die lediglich einen Antrag gestellt haben und diesen nun nicht zu 100% der max. förderfähigen Summe bewilligt bekommen können (Entscheidung pro Antrag/pro Projekt, ohne Berücksichtigung von Mehrfachantragsstellungen).
Daher schlägt die Verwaltung als Alternative zusätzlich eine Variante b) vor:
Variante b) Antragstellende, die nur einen Antrag auf Kulturfördermittel gestellt haben, erhalten 100% der maximal förderfähigen Summe. Der restliche Bedarf wird gleichmäßig mit der restlichen Summe der Fördermittel bedient, was eine Förderung von 50,4 % eines jeden Projekts der Antragstellenden, die mehrere Anträge gestellt haben, bedeutet.
Die im Haushalt für 2022 und 2023 eingeplanten projektbezogenen Kulturfördermitteln sind in beiden Jahren überzeichnet worden. In 2022 standen 22.000 Euro zur Verfügung, die förderfähigen Zuschüsse betrugen ca. 26.000 Euro. In 2023 stehen 26.000 Euro zur Verfügung, die förderfähigen Zuschüsse betragen Stand 31.01.2023 ca. 31.500 Euro. Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Haushaltsplanungen 2024 einen Zuschussbetrag von 35.000 Euro für projektbezogene Kulturfördermittel in den Haushalt einzustellen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 128 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 26.000 Euro c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: x Ja, für den Haushalt 2023 angemeldet Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: diverse Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Liste der eingegangenen Kulturförderanträge 2023
Beschlussvorschlag:
Den Antragsteller:innen werden, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen, Zuschüsse für kulturelle Projekte im Jahr 2023 gemäß dem in der Anlage zur Beschlussvorlage gemachten Vorschlag der Verwaltung Variante ________ gewährt. Für die Haushaltsmittel wird verwaltungsintern eine Freigabe beantragt, so dass die bewilligten Zuschüsse in voller Höhe ausgezahlt werden können.
Sollten bis zum Jahresende 2023 im Budget des Kulturreferates noch projektbezogene Kulturfördermittel zur Verfügung stehen, da sie beispielsweise nicht abgefordert oder einzelne bewilligte Projekt nicht durchgeführt wurden, werden die Mittel in Eigenverantwortung des Kulturreferates für kulturelle Projekte gemäß der Richtlinie vergeben.
Nicht benötigte, projektbezogene Kulturfördermittel sind als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2024 zu übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für 2024 projektbezogenen Kulturfördermittel in Höhe von 35.000 Euro in den Haushalt einzuplanen.
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