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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der § 9 Absatz 3 der Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirats wird mit dem Zusatz ergänzt, dass der Grundsatz der unwesentlichen Über- bzw. Unterschreitung der Anzahl der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber bei einer Personenanzahl von 4 gewahrt ist. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 41 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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