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Vorlage - VO/10473/23  

 
 
Betreff: Anpassung der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirats
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:DEZERNAT V Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela  DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
31.01.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.02.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 01.02.2018 einer neuen Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirats zugestimmt.

 

Der § 9 Absatz 3 der Wahlordnung beinhaltet folgende Regelung:

 

(3) Überschreitet die Zahl der vorgeschlagenen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber die Zahl der zu wählen­den Delegierten nicht oder nur unwesentlich, so kann der Wahlvorstand dem Rat vorschlagen, alle Wahlbewerbe­rinnen und Wahlbewerber für gewählt zu erklären und die Wahlleitung zu beauftragen, die Delegiertenversammlung einzuberufen. Das gleiche gilt bei Unterschreitung der erforderlichen Anzahl der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber.

 

Bei der Begrifflichkeit „unwesentlich“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Um eine Klarheit für die nächste Wahl des Seniorenbeirats in diesem Jahr zu schaffen, soll dieser Begriff in der Wahlordnung konkretisiert werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, in die Wahlordnung aufzunehmen, dass eine Über- und Unterschreitung der Anzahl der Delegiertenversammlung von vier Personen als unwesentlich zu bezeichnen ist.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Klarheit bei der Auslegung der Wahlordnung. Beratungen und Unterstützung von Seniorinnen und Senioren.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 30

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-         Entwurf der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirats

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_01_17_Entwurf Anpassung Wahlordnung zur Wahl der Seniorenvertretungen in der Hansestadt Lüneburg (192 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der § 9 Absatz 3 der Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirats wird mit dem Zusatz ergänzt, dass der Grundsatz der unwesentlichen Über- bzw. Unterschreitung der Anzahl der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber bei einer Personenanzahl von 4 gewahrt ist.