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Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 01.02.2018 einer neuen Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirats zugestimmt.
Der § 9 Absatz 3 der Wahlordnung beinhaltet folgende Regelung:
(3) Überschreitet die Zahl der vorgeschlagenen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber die Zahl der zu wählenden Delegierten nicht oder nur unwesentlich, so kann der Wahlvorstand dem Rat vorschlagen, alle Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber für gewählt zu erklären und die Wahlleitung zu beauftragen, die Delegiertenversammlung einzuberufen. Das gleiche gilt bei Unterschreitung der erforderlichen Anzahl der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber.
Bei der Begrifflichkeit „unwesentlich“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Um eine Klarheit für die nächste Wahl des Seniorenbeirats in diesem Jahr zu schaffen, soll dieser Begriff in der Wahlordnung konkretisiert werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, in die Wahlordnung aufzunehmen, dass eine Über- und Unterschreitung der Anzahl der Delegiertenversammlung von vier Personen als unwesentlich zu bezeichnen ist.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Entwurf der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirats
Beschlussvorschlag: Der § 9 Absatz 3 der Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirats wird mit dem Zusatz ergänzt, dass der Grundsatz der unwesentlichen Über- bzw. Unterschreitung der Anzahl der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber bei einer Personenanzahl von 4 gewahrt ist.
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