Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Koch weist in seiner Einführung ausdrücklich darauf
hin, dass diese Sitzung ausschließlich der Information dienen soll (so war auch
der Vortrag von Herrn Prof. Kahle Universität über die Vorzüge einer Kommunalen
Anstalt in der letzten Beiratssitzung zu verstehen), sich über GmbH-Gründung
von Volkshochschulen zu informieren und nicht die Gründung schon selbst zu beschließen. Der Leiter der VHS Norden Herr Uwe Mittwollen stellt die
Umwandlung seiner VHS in eine gGmbH vor: Die Volkshochschule Norden ist seit 1981 eine Einrichtung nach § 108 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung und damit eine kaufmännisch geführte wirtschaftliche Einrichtung mit einem Wirtschaftspan und einem eigenen Jahresabschluss, der vom Steuerberatern und von Wirtschaftsprüfern geprüft wird. Weiterhin erfolgen die Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises, Prüfungen durch das Finanzamt sowie durch die Krankenkassen. Die VHS Norden hat eine eigene Personalhoheit und einen eigenen Betriebsrat sowie eine eigene Gesellschafterversammlung. Neben dieser Einrichtung hat die VHS für den Bereich der Auftragskurse eine eigene gemeinnützige Gesellschaft gegründet, die Gesellschaft für Ausbildung und Beratung, mit dieser Gesellschaft werden die beruflich qualifizierenden Kurse abgewickelt. Der VHS-Leiter ist gleichzeitig Geschäftsführer und Sprecher der Gemeinnützigen gGmbH. Diese beiden Einrichtungen sind seit dem 01.01.2004 in eine
neue Einrichtung zusammen geführt worden, um auch zukünftig die
Handlungsfähigkeit auf dem Bildungsmarkt zu erhalten. Folgendes Schema verdeutlicht die jetzige Struktur:
Der jetzige Beirat der KVHS Norden wurde zum Pädagogischen
Beirat der neu gegründeten KVHS Norden gGmbH. Ihre Aufgabe besteht darin, die
Vernetzung der Bildungsbereiche auf kommunaler Ebene und deren Einfluss für
Aufgaben der Volkshochschule zu sichern. Ein Diskussionspunkt bei der Neugründung zum 01.01.2004 war
die Übernahme der alten Belegschaft. Dies wurde dahingehend gelöst, das die
Verträge bestehen blieben und weiterhin beim Landkreis geführt werden. Diese Verträge
sind zusammengefasst in einer BGA, diese betreibt das Geschäft der neuen
"KVHS gGmbH". Neue Arbeitsverträge werden dann mit der dieser
geschlossen, die alten Arbeitsverträge sind davon nicht berührt. Die Kreisvolkshochschule Norden wird vom Landkreis Aurich
beauftragt, zahlreiche Aufgaben im Bereich der Kultur sowie Jugend und Soziales
zu übernehmen. Sie erhält für die Erbringung dieser Leistungen den
kostendeckenden Betrag pro Jahr. So ist z.B. die gesamte Kulturarbeit und die
Begleitung und Qualifizierung von Sozialhilfeempfängern der KVHS übertragen
worden. Die KVHS arbeitet in verschiedenen Kooperationsnetzwerken mit, z.B. im
Bereich Schulen, der Kindertagesstätten, im Netzwerk der Krankenhauswesen, bei
den Beratungseinrichtungen sowie bei der Integration von psychisch Kranken.
Hier übernimmt sie jeweils im Auftrage des Landkreises Bildungs- und
Beratungsaufträge. Der Leiter des "VHS Heidekreises gGmbH" Herr
Thomas Otte erläutert sodann eine andere Ausgangsbasis im Landkreis Soltau
Fallingbostel, die zu der jetzigen Organisationsstruktur geführt hat. Durch den
Weggang der Leiterin der KVHS in Soltau hat der Landkreis die Chance ergriffen,
die zwei Volkshochschulen im Hoheitsgebiet des Landkreises Soltau/Fallingbostel
zu einer Einrichtung zu verschmelzen. Bei der Fusion der VHS Fallingbostel e.V.
und der KVHS Soltau wurde die Form der gemeinnützigen GmbH gewählt. Das
Personal aus beiden Einrichtungen wurde gebündelt. Einsparungen hat es nicht
bei den Volkshochschulen, sondern beim Landkreis gegeben, da hier bisher ihr
übertragene Aufgaben wie z.B. Personalbewirtschaftung, die Arbeit der
Stadtkasse oder das Mahnwesen wegfallen. Die VHS Heidekreis hat nach wie vor
zwei Standorte, nämlich Soltau und Walsrode. Alle Außenstellen sind erhalten
worden. Es wurde ein gemeinsames Programmheft herausgebracht, das Programm ist
nach Inhalten sortiert und nicht nach Außenstellen. Es hat sich als
ausgesprochen positiv herausgestellt, dass die Teilnehmer/innen jetzt einen
Überblick haben, welche Kurse stattfinden und an welchen Orten dann die
Aufbaukurse geplant sind. Es hat sich gezeigt, dass die Teilnehmer/innen bereit
sind, auch erhebliche Fahrtstrecken in Kauf zu nehmen. Die Mobilität der
Bürgerinnen und Bürger ist groß, sie sind nach Aussagen von Herrn Otte an der
Leistung der VHS, also an dem Zustandekommen eines guten Kurses oder Lehrganges
interessiert, die Zusammenlegung der beiden Volkshochschulen ist ohne größere
Aufmerksamkeit vonstatten gegangen, den Teilnehmer/innen war es wichtig, alle
Kurse in einem Heft zu finden. Die VHS Heidekreis gGmbH ist dem Kommunalen
Arbeitgeberverband beigetreten, so dass sämtliche Verpflichtungen des gültigen
Tarifvertrages übernommen werden konnten. Für die Mitarbeiter/innen der
bisherigen kommunalen Volkshochschule in Soltau sind damit alle Ansprüche
übernommen worden. Die Mitarbeiter/innen der bisherigen Vereinsvolkshochschule
in Walsrode haben jetzt die zusätzliche Alterssicherung in der VBL erhalten. Herr Gade dankt den beiden Referenten für ihre ausführlichen
Darstellungen und gibt die Diskussion für die Beiratsmitglieder frei. Herr Dr. Scharf stellt die grundsätzliche Frage nach dem
Ziel einer GmbH-Gründung für die Volkshochschule Lüneburg, schließlich habe er
in der Vergangenheit die Volkshochschule Lüneburg als ausgesprochen flexibel
und leistungsfähig erlebt, das jetzige Argument für die Neugründung überzeuge
ihn noch nicht. Herr Koch beantwortet die Frage dahingehend, dass die
Verwaltung keineswegs schon auf eine GmbH-Lösung festgelegt sei, schließlich handele
es sich hier um einen Prüfauftrag, ähnlich sei in der letzten Sitzung auch die
Position von Herrn Prof. Dr. Egbert Kahle diskutiert worden, der für eine
selbständige Anstalt innerhalb des kommunalen Verantwortungsbereichs plädiert hat.
Aber er sehe es so, dass die Neugründung durch vergaberechtliche Entscheidungen
der Bundesagentur für Arbeit und ein Gerichtsurteil forciert werde, das besagt,
dass nur wirtschaftlich eigenständige Bildungseinrichtungen außerhalb
öffentlicher Trägerschaft sich an Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit
beteiligen dürfen. Die VHS Lüneburg hat in der jetzigen Rechtskonstruktion den
Nachteil, sich an Ausschreibungen nicht beteiligen zu können, dies wäre ein
schwerer Verzicht auf ein in der Vergangenheit wichtiges Geschäftsfeld. Herr Sauer ergänzt, dass
der politische Einfluss durch den Gesellschaftervertrag, den Aufsichtsrat und
andererseits durch Gewähren des Zuschusses weiterhin gegeben wäre. Einen
Nachteil der Anstalt öffentlichen Rechts sieht er in der Bindung an die Tarife
des Landes (Bundesangestelltentarif), die damit aufgrund der hohen Gehälter und
der Un-Flexibilität der Personalbewirtschaftung die Wettbewerbsfähigkeit der
VHS nicht erhöhen würden. Auch sei als Vorteil eine Fusion im Rahmen einer GmbH
unkomplizierter möglich, sowohl mit privaten als auch öffentlichen Trägern. Bei
einer Anstalt öffentlichen Rechts sind diese Möglichkeiten geringer, private
Träger als Mit-Gesellschafter ausgeschlossen. Herr Sauer betont, dass es darauf
ankomme, die Ziele, die mit einer solchen Gesellschaft erreicht werden sollen,
zu definieren und darauf den Gesellschaftervertrag zu entwickeln. Bisher habe
es innerhalb der Stadt Lüneburg nur positive Erfahrungen mit dieser
Gesellschaftsform gegeben. Er sähe durchaus, dass die Wettbewerbssituation bei
der VHS eine andere sei, als bei anderen städtischen Gesellschaften. In der weiteren Diskussion werden andere Aspekte diskutiert,
so die Absicherung der Arbeitsverträge der bisherigen Mitarbeiter, die
Gestaltung der neuen Arbeitsverträge für zukünftigen Mitarbeiter/innen, ein
möglicher neuer Haustarifvertrag mit der Tendenz der Absenkung der Gehälter für
VHS-Mitarbeiter/innen, die finanzielle Ausstattung einer GmbH, die
Liquiditätsprobleme und die Möglichkeit der Bürgschaften durch die Stadt
Lüneburg, die leistungsgerechte Bezahlung der Kurse und Lehrgänge, die im
sozialpolitischen- und allgemeinen Bildungsbereich von der Stadt Lüneburg in
Auftrag gegeben werden und damit die Höhe des städtischen Zuschusses der Stadt
Lüneburg an ihre VHS. Dabei wurde eine gleiche oder ungleiche Behandlung von
Teilnehmer/innen, die aus dem Landkreis kommen, angesprochen. Das Defizit der
VHS stamme auch daher, dass sie im Aufgabenbereich der Alphabetisierung, der
Schulabschlüsse usw. bis zu 40 % Teilnehmer aus dem Landkreis habe. Als
wesentlich angesehen wurde auch die Transparenz des zukünftigen VHS-Geschäftes
und die Einflussmöglichkeiten der Politik, als letzter Punkt die Gefahr einer
möglichen Insolvenz und damit Auflösung der VHS. Die Beiratsmitglieder sind sich bei der Diskussion und der
Ausgestaltung von Vorschlägen für einen GmbH-Entwurf einig, nicht auf den
Landkreis zu warten. Dieser würde für seine Volkshochschule, so wie es
aussieht, andere Ziele verfolgen. Herr Dr. Scharf weist für die CDU Fraktion
darauf hin, dass es sich bei dem Beschluss in der heutigen Sitzung weiterhin um
einen Prüfauftrag zur sinnvollen Rechtsform für die VHS handelt und nicht um
eine Entscheidung für die Rechtsform "GmbH". Nur unter dieser
Prämisse stimme seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zu. Beschluss: Mit dieser Einlassung wird folgender Beschlussvorschlag
einstimmig verabschiedet: Die Verwaltung wird beauftragt, wie nach §§ 108 ff. NGO
erforderlich, mit weiteren Analysen und Berechnungsbeispielen sowie einem
Vertragsentwurf die gGmbh-Gründung konkret vorzubereiten. Dazu sind neben den
obigen Aspekten weitere betriebswirtschaftliche Grundannahmen, steuerliche
Aspekte und Rechtsfragen abzuklären. Über das Ergebnis dieser weiteren Untersuchung
sollte dem VHS-Beirat zum Herbst 2004 berichtet werden. |
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