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Auszug - Weitere Überlegungen zur Umwandlung der städtischen Volkshochschule in eine andere Rechtsform/gGmbH  

 
 
Öffentliche Sitzung des Volkshochschulbeirates
TOP: Ö 5
Gremium: Volkshochschulbeirat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.07.2004    
Zeit: 15:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Wasserturm
Ort: Bei der Ratsmühle 19, 21335 Lüneburg
VO/1084/04 Weitere Überlegungen zur Umwandlung der städtischen Volkshochschule in eine andere Rechtsform/gGmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cassens, Gerhard
Federführend:Bereich 42 - VHS Bearbeiter/-in: Schrader, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch weist in seiner Einführung ausdrücklich darauf hin, dass diese Sitzung ausschließlich der Information dienen soll (so war auch der Vortrag von Herrn Prof. Kahle Universität über die Vorzüge einer Kommunalen Anstalt in der letzten Beiratssitzung zu verstehen), sich über GmbH-Gründung von Volkshochschulen zu informieren und nicht die Gründung schon selbst zu beschließen.

 

Der Leiter der VHS Norden Herr Uwe Mittwollen stellt die Umwandlung seiner VHS in eine gGmbH vor:

Die Volkshochschule Norden ist seit 1981 eine Einrichtung nach § 108 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung und damit eine kaufmännisch geführte wirtschaftliche Einrichtung mit einem Wirtschaftspan und einem eigenen Jahresabschluss, der vom Steuerberatern und von Wirtschaftsprüfern geprüft wird. Weiterhin erfolgen die Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises, Prüfungen durch das Finanzamt sowie durch die Krankenkassen. Die VHS Norden hat eine eigene Personalhoheit und einen eigenen Betriebsrat sowie eine eigene Gesellschafterversammlung. Neben dieser Einrichtung hat die VHS für den Bereich der Auftragskurse eine eigene gemeinnützige Gesellschaft gegründet, die Gesellschaft für Ausbildung und Beratung, mit dieser Gesellschaft werden die beruflich qualifizierenden Kurse abgewickelt. Der VHS-Leiter ist gleichzeitig Geschäftsführer und Sprecher der Gemeinnützigen gGmbH.

Diese beiden Einrichtungen sind seit dem 01.01.2004 in eine neue Einrichtung zusammen geführt worden, um auch zukünftig die Handlungsfähigkeit auf dem Bildungsmarkt zu erhalten.

Folgendes Schema verdeutlicht die jetzige Struktur:

 

 

 

KVHS Norden

gGmbH

 

  • operatives Geschäft

            GAG (alt)

  • Eigene Rechtsfähigkeit
  • Haustarif
  • Beratungsorgan

      päd. Angelegenheit

            Päd. Beirat

  • Beschlussorgan lt. Handelsrecht

            Gesellschaftsvertrag

 

 

 

 

 

 

 


BgA KVHS (III – 42)

(alte VHS)

verwaltet und verleiht Liegenschaften

  • Verleiht Personal
  • Organträger für KVHS GmbH
  • Beratungsorgan

 

 

 

 

 

 

Ist Träger BgA KVHS

Ist Arbeitgeber für derzeitige Mitarbeiter (Beibehaltung)

  • Landkreis Aurich

 

Der jetzige Beirat der KVHS Norden wurde zum Pädagogischen Beirat der neu gegründeten KVHS Norden gGmbH. Ihre Aufgabe besteht darin, die Vernetzung der Bildungsbereiche auf kommunaler Ebene und deren Einfluss für Aufgaben der Volkshochschule zu sichern.

Ein Diskussionspunkt bei der Neugründung zum 01.01.2004 war die Übernahme der alten Belegschaft. Dies wurde dahingehend gelöst, das die Verträge bestehen blieben und weiterhin beim Landkreis geführt werden. Diese Verträge sind zusammengefasst in einer BGA, diese betreibt das Geschäft der neuen "KVHS gGmbH". Neue Arbeitsverträge werden dann mit der dieser geschlossen, die alten Arbeitsverträge sind davon nicht berührt.

 

 

 

Die Kreisvolkshochschule Norden wird vom Landkreis Aurich beauftragt, zahlreiche Aufgaben im Bereich der Kultur sowie Jugend und Soziales zu übernehmen. Sie erhält für die Erbringung dieser Leistungen den kostendeckenden Betrag pro Jahr. So ist z.B. die gesamte Kulturarbeit und die Begleitung und Qualifizierung von Sozialhilfeempfängern der KVHS übertragen worden. Die KVHS arbeitet in verschiedenen Kooperationsnetzwerken mit, z.B. im Bereich Schulen, der Kindertagesstätten, im Netzwerk der Krankenhauswesen, bei den Beratungseinrichtungen sowie bei der Integration von psychisch Kranken. Hier übernimmt sie jeweils im Auftrage des Landkreises Bildungs- und Beratungsaufträge.

 

Der Leiter des "VHS Heidekreises gGmbH" Herr Thomas Otte erläutert sodann eine andere Ausgangsbasis im Landkreis Soltau Fallingbostel, die zu der jetzigen Organisationsstruktur geführt hat. Durch den Weggang der Leiterin der KVHS in Soltau hat der Landkreis die Chance ergriffen, die zwei Volkshochschulen im Hoheitsgebiet des Landkreises Soltau/Fallingbostel zu einer Einrichtung zu verschmelzen. Bei der Fusion der VHS Fallingbostel e.V. und der KVHS Soltau wurde die Form der gemeinnützigen GmbH gewählt. Das Personal aus beiden Einrichtungen wurde gebündelt. Einsparungen hat es nicht bei den Volkshochschulen, sondern beim Landkreis gegeben, da hier bisher ihr übertragene Aufgaben wie z.B. Personalbewirtschaftung, die Arbeit der Stadtkasse oder das Mahnwesen wegfallen. Die VHS Heidekreis hat nach wie vor zwei Standorte, nämlich Soltau und Walsrode. Alle Außenstellen sind erhalten worden. Es wurde ein gemeinsames Programmheft herausgebracht, das Programm ist nach Inhalten sortiert und nicht nach Außenstellen. Es hat sich als ausgesprochen positiv herausgestellt, dass die Teilnehmer/innen jetzt einen Überblick haben, welche Kurse stattfinden und an welchen Orten dann die Aufbaukurse geplant sind. Es hat sich gezeigt, dass die Teilnehmer/innen bereit sind, auch erhebliche Fahrtstrecken in Kauf zu nehmen. Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger ist groß, sie sind nach Aussagen von Herrn Otte an der Leistung der VHS, also an dem Zustandekommen eines guten Kurses oder Lehrganges interessiert, die Zusammenlegung der beiden Volkshochschulen ist ohne größere Aufmerksamkeit vonstatten gegangen, den Teilnehmer/innen war es wichtig, alle Kurse in einem Heft zu finden.

Die VHS Heidekreis gGmbH ist dem Kommunalen Arbeitgeberverband beigetreten, so dass sämtliche Verpflichtungen des gültigen Tarifvertrages übernommen werden konnten. Für die Mitarbeiter/innen der bisherigen kommunalen Volkshochschule in Soltau sind damit alle Ansprüche übernommen worden. Die Mitarbeiter/innen der bisherigen Vereinsvolkshochschule in Walsrode haben jetzt die zusätzliche Alterssicherung in der VBL erhalten.

 

Herr Gade dankt den beiden Referenten für ihre ausführlichen Darstellungen und gibt die Diskussion für die Beiratsmitglieder frei.

Herr Dr. Scharf stellt die grundsätzliche Frage nach dem Ziel einer GmbH-Gründung für die Volkshochschule Lüneburg, schließlich habe er in der Vergangenheit die Volkshochschule Lüneburg als ausgesprochen flexibel und leistungsfähig erlebt, das jetzige Argument für die Neugründung überzeuge ihn noch nicht. Herr Koch beantwortet die Frage dahingehend, dass die Verwaltung keineswegs schon auf eine GmbH-Lösung festgelegt sei, schließlich handele es sich hier um einen Prüfauftrag, ähnlich sei in der letzten Sitzung auch die Position von Herrn Prof. Dr. Egbert Kahle diskutiert worden, der für eine selbständige Anstalt innerhalb des kommunalen Verantwortungsbereichs plädiert hat. Aber er sehe es so, dass die Neugründung durch vergaberechtliche Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit und ein Gerichtsurteil forciert werde, das besagt, dass nur wirtschaftlich eigenständige Bildungseinrichtungen außerhalb öffentlicher Trägerschaft sich an Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit beteiligen dürfen. Die VHS Lüneburg hat in der jetzigen Rechtskonstruktion den Nachteil, sich an Ausschreibungen nicht beteiligen zu können, dies wäre ein schwerer Verzicht auf ein in der Vergangenheit wichtiges Geschäftsfeld.

Herr Sauer ergänzt, dass der politische Einfluss durch den Gesellschaftervertrag, den Aufsichtsrat und andererseits durch Gewähren des Zuschusses weiterhin gegeben wäre. Einen Nachteil der Anstalt öffentlichen Rechts sieht er in der Bindung an die Tarife des Landes (Bundesangestelltentarif), die damit aufgrund der hohen Gehälter und der Un-Flexibilität der Personalbewirtschaftung die Wettbewerbsfähigkeit der VHS nicht erhöhen würden. Auch sei als Vorteil eine Fusion im Rahmen einer GmbH unkomplizierter möglich, sowohl mit privaten als auch öffentlichen Trägern. Bei einer Anstalt öffentlichen Rechts sind diese Möglichkeiten geringer, private Träger als Mit-Gesellschafter ausgeschlossen. Herr Sauer betont, dass es darauf ankomme, die Ziele, die mit einer solchen Gesellschaft erreicht werden sollen, zu definieren und darauf den Gesellschaftervertrag zu entwickeln. Bisher habe es innerhalb der Stadt Lüneburg nur positive Erfahrungen mit dieser Gesellschaftsform gegeben. Er sähe durchaus, dass die Wettbewerbssituation bei der VHS eine andere sei, als bei anderen städtischen Gesellschaften.

In der weiteren Diskussion werden andere Aspekte diskutiert, so die Absicherung der Arbeitsverträge der bisherigen Mitarbeiter, die Gestaltung der neuen Arbeitsverträge für zukünftigen Mitarbeiter/innen, ein möglicher neuer Haustarifvertrag mit der Tendenz der Absenkung der Gehälter für VHS-Mitarbeiter/innen, die finanzielle Ausstattung einer GmbH, die Liquiditätsprobleme und die Möglichkeit der Bürgschaften durch die Stadt Lüneburg, die leistungsgerechte Bezahlung der Kurse und Lehrgänge, die im sozialpolitischen- und allgemeinen Bildungsbereich von der Stadt Lüneburg in Auftrag gegeben werden und damit die Höhe des städtischen Zuschusses der Stadt Lüneburg an ihre VHS. Dabei wurde eine gleiche oder ungleiche Behandlung von Teilnehmer/innen, die aus dem Landkreis kommen, angesprochen. Das Defizit der VHS stamme auch daher, dass sie im Aufgabenbereich der Alphabetisierung, der Schulabschlüsse usw. bis zu 40 % Teilnehmer aus dem Landkreis habe. Als wesentlich angesehen wurde auch die Transparenz des zukünftigen VHS-Geschäftes und die Einflussmöglichkeiten der Politik, als letzter Punkt die Gefahr einer möglichen Insolvenz und damit Auflösung der VHS.

 

Die Beiratsmitglieder sind sich bei der Diskussion und der Ausgestaltung von Vorschlägen für einen GmbH-Entwurf einig, nicht auf den Landkreis zu warten. Dieser würde für seine Volkshochschule, so wie es aussieht, andere Ziele verfolgen. Herr Dr. Scharf weist für die CDU Fraktion darauf hin, dass es sich bei dem Beschluss in der heutigen Sitzung weiterhin um einen Prüfauftrag zur sinnvollen Rechtsform für die VHS handelt und nicht um eine Entscheidung für die Rechtsform "GmbH". Nur unter dieser Prämisse stimme seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zu.

Beschluss:

Beschluss:

 

Mit dieser Einlassung wird folgender Beschlussvorschlag einstimmig verabschiedet:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, wie nach §§ 108 ff. NGO erforderlich, mit weiteren Analysen und Berechnungsbeispielen sowie einem Vertragsentwurf die gGmbh-Gründung konkret vorzubereiten. Dazu sind neben den obigen Aspekten weitere betriebswirtschaftliche Grundannahmen, steuerliche Aspekte und Rechtsfragen abzuklären. Über das Ergebnis dieser weiteren Untersuchung sollte dem VHS-Beirat zum Herbst 2004 berichtet werden.