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Sachverhalt: In
der Sitzung des Volkshochschulbeirates vom 15.03.2004 war das von Herrn Prof.
Dr. E. Kahle vorgelegte Gutachten zu möglicher Änderung der Rechtsform und zu
Wirtschaftlichkeitsfragen der VHS beraten worden. Anknüpfend an die
Stellungnahme der Volkshochschule zu diesem Gutachten (Vorlage-Nr. VO/0924/04)
und das Beratungsergebnis der Sitzung legt die Verwaltung folgende weitere Überlegungen
dar: In seinem Gutachten zum "Untersuchungsauftrag zur Reorganisation der Volkshochschule Lüneburg einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsanalyse" kommt Herr Prof. Dr. E. Kahle zu der Annahme, dass es in Lüneburg ein Überangebot von Bildungsveranstaltungen gebe. Er plädiert dafür, sich strategisch folgende Themen zu eigen zu machen:
Um sich weiterhin auf diesem Bildungsmarkt zu positionieren,
rät er dringend Kooperationen und Zusammenschlüsse einzugehen (etwa mit der
Universität und Fachhochschule, für ergänzende Angebote an Studierende, z.B. im
Sprachenbereich oder in der Pädagogik) aber auch mit anderen öffentlichen und
privaten Bildungsanbietern in sich überschneidenden Themenfeldern, wie z.B. der
Kreisvolkshochschule, auch um eventuelle Synergieeffekte im administrativen
Bereich zu erzielen. Im Gutachten (S. 19) findet sich die Aussage "Die
vorgesehenen Kooperationen und inhaltlichen Maßnahmen können sinnvoll nur
wirksam werden, wenn die VHS Lüneburg eine selbständige Einrichtung außerhalb
der städtischen Verwaltung wird". Prof. Dr. Kahle begründet dies damit,
den Mitarbeitenden einen Anreiz dafür zu geben, Chancen und Risiken wirtschaftlich
optimieren zu wollen. Ebenso wird die Möglichkeit genannt für
auftragsschwächere Perioden oder künftige Investitionen Rücklagen zu bilden
sowie die Preisgestaltung und die räumlich-sachliche Ausstattung selbständig
und flexibel an Markterfordernisse anpassen zu können. Bei einem Vergleich von drei möglichen Rechtsformen (Verein,
GmbH, kommunale Anstalt) plädiert er für die dritte Variante. Diesem Vorschlag
hat sich die Verwaltung nicht angeschlossen. Für die weitere Diskussion im
VHS-Beirat soll zunächst von der Annahme einer GmbH-Gründung ausgegangen
werden, um daran dann die Vor- und Nachteile zu diskutieren. Wie in der letzten
Sitzung gewünscht, soll vor weiterer Diskussion eine Erörterung mit zwei
Fachreferenten stattfinden, die von ihren Erfahrungen mit der GmbH-Gründung
einer Volkshochschule berichten werden. Eingeladen sind die Leiter der
Volkshochschulen aus Norden und Walsrode. Sie werden jeweils ein
Kurzreferat von ca. 15 min. zu den für ihre Einrichtung bedeutsam gewesenen
Aspekten halten. Die anschließende Diskussion kann sich an folgenden
Fragestellungen orientieren:
Hierzu einige erste Gedanken: zu
1) Der Bildungsauftrag der VHS und
die Inhalte eines Gesellschaftervertrages ·
Hier
müsste der Bezug zum Leitbild der VHS hergestellt und festgehalten werden, dass
es sich um die Aufgabe handelt, Erwachsenen und Heranwachsenden Kenntnisse und
Fähigkeiten für die Teilnahme am kulturellen, wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und politischen Leben zu ermöglichen. Im - in breitem
Einvernehmen beschlossenen - Leitbild der VHS heißt es hierzu: "Als
elementarer und unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen kommunalen Lebens
tragen wir zur Lebensqualität und zur Zukunftssicherung des Wirtschafts-,
Bildungs- und Kulturstandortes Lüneburg bei. In Kooperation und im Wettbewerb
mit anderen Einrichtungen sind wir ein notwendiges Korrektiv, um ein
bedarfsgerechtes Grundangebot an Erwachsenenbildung für alle Bürgerinnen und
Bürger sicherzustellen." ·
Gesellschafter: Neben der Stadt als mutmaßlich
zunächst einzigem (Gründungs-) Gesellschafter könnte auch anderen
Institutionen, die ein Interesse an öffentlich verantworteter Bildung haben,
ein Gesellschaftsanteil in zu diskutierenden Größe angeboten werden (z.B.
anderen Bildungseinrichtungen, Universität und Fachhochschule, Kammern,
Wirtschafts GmbH, Marketinggesellschaft, Sparkasse, ebenso natürlich auch dem
Landkreis oder Nachbargemeinden). zu 2) Einflussmöglichkeiten der Stadt Lüneburg und ihrer
Gremien auf die Geschäftspolitik ·
Der
bisherige Beirat (oder ein neues, ergänztes Gremium) sollte als Aufsichtsrat
verankert werden und auch als beratendes Gremium fungieren (inkl. der
Diskussion dessen, was als Grundangebot
an Weiterbildung vorgehalten werden soll sowie weiterer Inhalte, der
Beschlussfassung über Wirtschaftspläne etc.) ·
Rahmenvereinbarung
mit der Stadt, die VHS vorrangig für bestimmte Dienstleistungen in Anspruch
zu nehmen oder zu empfehlen [z.B. Alphabetisierung, Schulabschlüsse, etc.,
Fortbildung generell - auch für städtische Töchter -, Maßnahmen für Empfänger
von Transferleistungen (Agentur für Arbeit, Sozialgeld usw.)] ·
Rahmenvereinbarung
mit der Stadt, bei der Beauftragung durch Dritte unterstützend tätig zu
sein und ihren Einfluss zugunsten der VHS geltend zu machen (Land Nds.,
EU-Mittel, Stiftungen, Agentur für Arbeit, Kammern, ….) ·
Ermächtigung,
auch über die räumlichen Grenzen des Stadtgebiets hinaus in einem noch
festzulegenden Gebiet tätig werden zu können ·
Vorgaben
an die gGmbH, Tochterunternehmen zu gründen und/oder sich an anderen
Unternehmen zu beteiligen. zu
3) Personalfragen ·
Wie
bei allen GmbH-Gründungen der letzten Jahre, sollte für die bisherigen Mitarbeiter
der bisher erworbene arbeitsrechtliche Status und "Besitzstand" in
einer neuen Gesellschaft aufrecht erhalten bleiben, wobei Personalgestellung
oder Personalüberleitung denkbare Wege wären. ·
In
einem eventuellen Personalgestellungsvertrag wäre die Erstattung der Kosten
für das Personal (inkl. Verwaltungsaufwand) zu regeln. Denkbar ist auch,
weiterhin die Personalverwaltung komplett bei der Stadt zu lassen, auch dann,
wenn für evtl. künftig neu einzustellende Personen vielleicht andere
Arbeitsverträge gelten. Zu klären ist, ob die VHS einen eigenen Betriebsrat
braucht. ·
Neueinstellungen
würden grundsätzlich nur noch in der VHS gGmbH vorgenommen. Für diese
Einrichtung könnte ein Haustarifvertrag gelten. zu
4) Die finanzielle Ausstattung
(Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan) ·
Kapitalausstattung:
Neben einer Bareinlage (Gesetz: 25.000,-- € Minimum) ist zu prüfen, in welchem
Umfang die Stadt Sachwerte zur Verfügung stellt. ·
Haftung:
Die Beschränkung der Haftung auf die Einlagen der Gesellschafter ist Gesetz.
Geregelt werden muss aber, ob und wann die Gesellschafter in welcher Höhe einer
Nachschusspflicht unterliegen sollen (z.B. wenn die Insolvenz droht). ·
Festlegung
des Umfangs der Bezuschussung durch die Stadt zur Überbrückung defizitärer
Wirtschaftsjahre. ·
Die
neue VHS braucht bereits mit Betriebsaufnahme liquide Mittel für mindestens
vier Monate. Ratsam wäre die Bereitstellung eines zinslosen
Betriebsmittelkredits, der ab dem Folgejahr getilgt werden kann. ·
Landeszuschüsse
nach dem EBG sollten schon ab dem Zeitpunkt der Gründung der gGmbH i. Gr. zur
Verfügung stehen. zu
5) Bewertung, Vor- und
Nachteile einer gGmbH
zu
6) Zeit- und Entscheidungsplan Soll eine GmbH als Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr haben
(was im Hinblick auf die Organisation des VHS-Angebots in Semestern noch zu
diskutieren wäre), so sollte sie spätestens im November eines Jahres im
Handelsregister eingetragen sein. Das dauert i.d.R. einige Wochen, so dass der
Gründungsakt (Festlegung des Vertrages durch die Gesellschafter) etwa im August
des gleichen Jahres erfolgen sollte. Ab dann ist die gGmbH i. Gr. ("in
Gründung") schon handlungsfähig, lediglich die beschränkte Haftung besteht
noch nicht. Die Vorarbeiten (Bewertungen, Kostenrechnung, Haustarifvertrag,
evtl. weitere Gesellschafter werben wird sicherlich ein Jahr umfassen, so dass
mit einer Eintragung zum 01.01.2006 ein realistischer Zeitrahmen gesetzt wäre. Informatorisch wird noch darauf hingewiesen, dass
offensichtlich gegenwärtig mehr und mehr bisher unmittelbar als kommunale
Anstalt geführte Volkshochschulen den Weg in "freiere", meist
privat-rechtliche Rechtsformen suchen. Den Informationen des Landesverbandes
der Nieders. Volkshochschulen war zuletzt zu entnehmen, dass seit Beginn des
Monats April 2004 nun auch die bislang als kommunale Einrichtung arbeitende
Volkshochschule der Stadt Papenburg ihren Betrieb in der Rechtsform einer
gemeinnützigen GmbH weiterführt. Die Stadt ist bislang alleinige
Gesellschafterin. Der "Druck" auf die kommunalen Volkshochschulen
(jedenfalls solche, die in nennenswertem Umfang sozialpolitisch motivierte
Bildungsangebote machen und hierzu auch Maßnahmen im Auftrag der Agentur für
Arbeit durchführen) ist auch deshalb erheblich stärker geworden, weil die
Bundesagentur für Arbeit in mehreren Etappen ihre Vergabepraxis nachhaltig
geändert hat. Bildungsmaßnahmen werden nicht mehr örtlich
"vereinbart", sondern von regionalen "Einkaufsstellen"
zentral ausgeschrieben. Die sog. "Auftragslehrgänge" werden dabei
fast ausschließlich im Wege öffentlicher Ausschreibungen vergeben, wobei nach
der Spruchpraxis einiger Vergabekammern "öffentliche Träger" (d.h.
solche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform, egal in welcher Höhe sie
kommunal oder staatlich subventioniert werden) von der Teilnahme an solchen
Wettbewerben regelmäßig ausgeschlossen sind. Da diese Einrichtungen "nicht
konkursfähig" seien, könnten sie mit anderen Risiken als private gewerbliche
Anbieter kalkulieren, was die Wettbewerbsgleichheit beeinträchtige. Dies führt
zwar merkwürdigerweise in der Regel zu einer Verteuerung der
"einzukaufenden" Bildungslehrgänge, doch wird dies offenbar aus
Gründen der vermeintlichen Stärkung des Wettbewerbes in Kauf genommen. In einem
konkret anstehenden Fall bereitet dies der VHS Lüneburg schon Schwierigkeiten.
In einem Kooperationsvorhaben sollte eine "Bietergemeinschaft" für
eine anstehende Bildungsmaßnahme zwischen der VHS der Stadt Lüneburg und der Awocado
gGmbH eingegangen werden, die nach dem eben Gesagten vermutlich nicht
verwirklicht werden kann. Dies wäre mit erheblichen Einbußen bei der städt.
Volkshochschule verbunden, die noch dazu in die Konzeptentwicklung dieser
Maßnahme Zeit und Arbeitskraft investiert hatte. Beschlussvorschlag: Die
Verwaltung wird beauftragt, wie nach §§ 108 ff. NGO erforderlich, mit weiteren
Analysen und Berechnungsbeispielen sowie einem Vertragsentwurf die
gGmbH-Gründung konkret vorzubereiten. Dazu sind neben den obigen Aspekten
weitere betriebswirtschaftliche Grundannahmen, steuerliche Aspekte und
Rechtsfragen abzuklären. Über das Ergebnis dieser weiteren Untersuchungen
sollte dem VHS-Beirat zum Herbst 2004 berichtet werden. |
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