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Auszug - Förderung sozialer Projekte aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Jahr 2023  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2022    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/10334/22 Förderung sozialer Projekte aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Jahr 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:05-1 - Strategische Führungsunterstützung
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  DEZERNAT V
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 2 - Finanzen
   DEZERNAT II
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Förderung der Hansestadt Lüneburg für folgende Einrichtungen/Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2023 wird wie folgt beschlossen:

 

1.) das Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit) mit 311.500,- EUR,

2.) das Mehrgenerationenhaus (im Geschwister-Scholl-Haus) mit 20.000,- EUR,

3.) die interkulturelle Begegnungsstätte Mosaique mit 50.000,- EUR

4.) Mehrgenerationenarbeit der Paul-Gerhardt-Gemeinde inkl. Kindertafel mit 50.000,- EUR,

5.) der Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) mit stadtteilorientierter Seniorenarbeit mit 375.400,- EUR (unter Berücksichtigung der erwarteten Zuschüsse Dritter),

6.) die Lüneburger Tafel mit 5.000 EUR (vorbehaltlich Antragstellung durch die Lüneburger Tafel)

7.) die Mehrgenerationenarbeit in der Ratsbücherei, Zweigstelle Kaltenmoor, mit 24.100,- EUR.

 

Die Förderung der Museumsstiftung Lüneburg für Projekte der Teilhabe von Seniorinnen und Senioren mit

 

8.) 16.500,- EUR und 28.000,- EUR wird beschlossen.

 

Der genaue Förderbetrag ergibt sich dabei nach Abrechnung der tatsächlichen Personal- und Sachkostenaufwendungen am Ende des Haushaltsjahres. Die Zuschüsse des Landes, der Pflegekasse und des Landkreises Lüneburg werden hierbei in Abzug gebracht, soweit sie sich auf die gleichen Fördergegenstände beziehen.

 

Die veranschlagten Fördermittel werden im Finanzplanungszeitraum in den Produkten „Einrichtungen und Dienste für sozial Bedürftige und Benachteiligte“ sowie „Soziale Einrichtungen für Ältere“ reduziert (2024 = 200.000,- EUR, 2025 = 465.000,- EUR, 2026 = 340.000,- EUR).

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 36

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 3