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Auszug - Beschluss zur Anwendung des § 182 Abs. 2 NKomVG gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2022    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/10399/22 Beschluss zur Anwendung des § 182 Abs. 2 NKomVG gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:30 - Rechtsamt
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Scherf erkundigt sich, ob man hinsichtlich der Kostenermittlung für den dauerhaften Einsatz von Videokonferenztechnik weitergekommen sei.

 

Stadtrat Moßmann erwidert, dass die Arbeitsgruppe, die im Januar tagen wird, erst eine Entscheidung treffen müsse, ob über den Einsatz von Videokonferenztechnik hinaus auch ein Streamingangebot geschaffen werden soll. Eine Minimallösung für Videokonferenztechnik sei aus Verfügungsmitteln umsetzbar, Mittel für Streamingangebote seien noch nicht eingestellt.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Es wird gem. § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen, dass für einen Zeitraum von drei Monaten die Regelungen des § 182 Abs. 2 weiterhin angewendet werden können, da in der Hansestadt Lüneburg ein örtlich relevantes Infektionsgeschehen besteht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0