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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
teilt mit, bei jedem Antrag auf einen verkaufsoffenen Sonntag würden
selbstverständlich Stellungnahmen der Gewerkschaft Ver.di, des
Einzelhandelsverbandes, der IHK, der Handwerkskammer, der Arbeitsgemeinschaft
christlicher Kirchen und des Schaustellerverbandes eingeholt. Die Gewerkschaft
habe wie gehabt mitgeteilt, dass sie eine Öffnung für rechtsmissbräuchlich
halte, die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen sehe die Sonntagsöffnung
kritisch, habe aber keine Bedenken im Zusammenhang mit der Messe. Alle übrigen
Verbände hätten keine Einwände geäußert. Ratsherr
MEIHSIES macht
deutlich, seine Fraktion halte Sonntagsöffnungen für mittelstandsfeindlich. Die
kleinen Geschäfte hätten nicht den Personalstamm wie die großen Konzerne. Zudem
sei die Sonntagsöffnung auch arbeitnehmer- und familienfeindlich, da diesen ein
Teil des Wochenendes genommen werde. Es werde nicht mehr Kaufkraft mobilisiert,
sondern diese lediglich auf 7 Tage verteilt. Im Übrigen verweise er auf einen
Antrag der CDU-Landtagsfraktion aus dem Jahr 1999, in dem der Sonntag und die
Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung bezeichnet
würden. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP
und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und
von 2 Mitgliedern der CDU-Fraktion folgenden Beschluss: Die
der Beschlussvorlage beigefügte Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag
in der Stadt Lüneburg wird erlassen. (32) |
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