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Sachverhalt: Mit
Schreiben vom 18.05.2004 beantragt die Lüneburg Marketing GmbH, den
Verkaufsstellen in der Lüneburger Innenstadt aus Anlass der auf den Sülzwiesen
stattfindenden Messe „Technik, Umwelt, Natur“ (TUN) die Möglichkeit
einzuräumen, am Sonntag, dem 26.09.2004, in der Zeit von 13.00 bis 18.00
Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Nach
§ 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 02.06.2003 müssen Verkaufsstellen u. a. an Sonn- und
Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen sein.
Abweichend von dieser Vorschrift kann nach § 14 Abs. LSchlG durch
Rechtsverordnung bestimmt werden, dass die Verkaufsstellen aus Anlass von
Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn-
und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf
bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum der Öffnung
ist anzugeben, er darf fünf zusammen hängende Stunden nicht überschreiten, muss
spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des
Hauptgottesdienstes liegen. Nach
den vom Land Niedersachsen herausgegebenen Richtlinien bestehen keine Bedenken,
aufgrund der von der Bezirksregierung Lüneburg gewerberechtlich festzusetzenden
Messe „Technik, Umwelt, Natur“ einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Zu
dem beigefügten Entwurf einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in
der Stadt Lüneburg sind der Einzelhandelsverband Lüneburger Heide e. V., die
Gewerkschaft ver.di, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, die
Handwerkskammer Lüneburg-Stade sowie die Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen Lüneburg und der Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e. V. gehört
worden. Zu den Inhalten der eingeholten Stellungnahmen kann mündlich
vorgetragen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: ca. 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 50,00 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: ca. 50,00 € Anlagen: Verordnung
über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Die
beigefügte Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg
wird erlassen. |
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