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Beratungsinhalt:
Der Ausschussvorsitzende begrüßt Herrn Elvers als Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes und bittet ihn um Darstellung der Empfehlungen aus dem Schlussbericht (Anlage zur Beschlussvorlage). Herr Elvers erläutert kurz die Empfehlungen (Einrichtung eines zentralen Fördermittelmanagements und Treffen einer einvernehmlichen Regelung mit dem Landkreis zu Forderungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz). Erste Stadträtin Lukoschek teilt hierauf mit, dass kürzlich eine mit dem zentralen Fördermittelmanagement beauftragte Stelle in der Kämmerei besetzt werden konnte und aus Sicht der Hansestadt Lüneburg bzgl. möglicher Forderungen des Landkreises der Sachverhalt abgeschlossen ist. Beschluss:
Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg folgenden Beschluss zu fassen:
a) Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2021 der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage (1), Seite 3. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt 9.281.724,45 € EUR wird ein Betrag in Höhe von 1.255.498,61 EUR der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Jahresergebnisses zugeführt.
b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Oberbürgermeisterin (Zeitraum 01.11.2021 bis 31.12.2021) und dem Oberbürgermeister (Zeitraum 01.01.2021 bis 31.10.2021) wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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