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Herr Gerlach wird als einziger Vorschlag für den Posten des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden benannt. Durch Handzeichen wird daraufhin Herr Gerlach zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für den Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr gewählt, nachdem zuvor niemand dieser Verfahrensweise i.S.d. § 67 Satz 1 NKomVG widersprochen hat.
Wahlergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 |
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