Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 25.11.2021 wurden die Bildung, Größe und Besetzung der Fachausschüsse, die Benennung der jeweiligen Ausschussvorsitze und die übergangsweise Fortgeltung der Geschäftsordnung der Wahlperiode 2016 bis 2021 beschlossen. Diese sah in § 21 vor, dass die Stellvertretungen der Ausschussvorsitze aus der Mitte der dem Ausschuss angehörigen Ratsmitgliedern gewählt werden.
In den im Rahmen einer Videokonferenz durchgeführten Sitzungen des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 09.03.2022 und 26.06.2022 konnte eine Stellvertretung nicht gewählt werden, da mehrere Personen zur Wahl gestellt wurden. Aus diesem Grund erfolgte die Ladung zu der am 14.11.2022 stattfindenden Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr im Rahmen einer Präsenzsitzung.
Zwischenzeitlich wurde durch den Rat der Hansestadt Lüneburg am 13.07.2022 - in Orientierung an der Muster-Geschäftsordnung des Niedersächsischen Städtetages - eine neue Geschäftsordnung beschlossen, in welcher die Stellvertretung des Ausschussvorsitzes nicht mehr explizit geregelt ist. In Ermangelung einer anderweitigen gesetzlichen Regelung wird empfohlen, die bis dato gängige Praxis beizubehalten und den Ausschussvorsitz aus der Mitte der Abgeordneten zu wählen.
Gewählt ist die Person, auf die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder entfällt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: - keine Beschlussempfehlung -
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