Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiter
Eberhard trägt
anhand von Plänen vor, dass für den I. Bauabschnitt (BA) Befreiungen gewünscht
werden. Auf den im Plan rot dargestellten Flächen soll die Mindestgröße der
Grundstücke 600 m² herabgesetzt werden. Auf den grün dargestellten Flächen soll
die Mindestgröße auf 400 m² herabgesetzt werden. Die verbindliche neue
Grundstücksteilung ist auf einem separaten Plan dargestellt. Er stellt klar,
dass die Befreiungen nur im Zusammenhang mit der neuen Grundstücksaufteilung
wirksam werden. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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