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Auszug - Mündliche Anfragen i.S.v. § 16 III GO des Rates zu wichtigen aktuellen Angelegenheiten  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 03.11.2022    
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Unterkünfte für Geflüchtete

 

Ratsherr Soldan erkundigt sich, wann mit weiteren Beschlussvorlagen im Zusammenhang mit der Unterbringung Geflüchteter zu rechnen ist. Er möchte wissen, wie lange es von der Beschlussfassung bis zur Ausschreibung dauert, mit welchen Lieferfristen zu rechnen ist und ob sich die Beschaffung über private Investoren beschleunigen ließe.

 

Stadtbaurätin Gundermann sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Antwort der Verwaltung:

 

1. Die Verwaltung arbeitet unter Hochdruck daran, die erforderlichen Unterkunftsmöglichkeiten bereitzustellen. In den Gremiensitzungen wird unter Mitteilungen der Verwaltung regelmäßig vorgetragen, welche Standorte derzeit in Vorbereitung sind.

Die nächsten Beschlussfassungen beziehen sich auf die Anmietung der Wohncontainer für die Gemeinschaftsunterkünfte Bockelmannstraße (Nebenplatz ESV) mit bis zu 150 Plätzen und Am Bargenturm mit bis zu 200 Plätzen. Die Anlagen werden voraussichtlich Ende Februar bzw. Ende März bezugsfertig sein.

Zur Entlastung der Notunterkünfte in den Sporthallen werden derzeit weitere Gebäudeanmietungen geprüft und verhandelt.

 

2. Um eine Ausschreibung von Wohncontainern zu erstellen bedarf es vorab einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Grundrissanforderungen, Anzahl der unterzubringenden Personen, Anzahl der Zimmer und Sanitäranlagen, Anzahl der Küchen und Büros, Anforderungen an Fundamente, bauordnungsrechtliche Gebäudeanforderungen, Festlegung der Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser, voraussichtliche Dauer der Nutzung, Ausstattungsanforderungen usw.). Soweit möglich sollten auch schon spezifische Standortanforderungen aufgenommen werden, um Nachträge zu vermeiden. Für die Wohncontainer Am Bargenturm und Bockelmannstraße dauerte die Erstellung und Einleitung der Vergabe 6 Wochen. Die Vergabeunterlagen könnten auch für weitere Ausschreibungen verwandt werden, so dass sich diese Dauer in Zukunft verkürzen lässt.  Die Vergabedauer von Veröffentlichung, Angebotsfrist, Wertung der Angebote, Aufklärungsverhandlungen, Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt bis Erstellung der Beschlussvorlage als Umlaufbeschluss hat 4,5 Wochen gedauert.

Die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der Größe der Wohnanlage, von standortspezifischen Besonderheiten und vom Auftragswert.

Zukünftig kann durch Weiterverwendung vorhandener Unterlagen die Bearbeitungsdauer auf insgesamt 6-8 Wochen reduziert werden.

Bei deutlich kleineren Wohnanlagen oder bei Verzicht auf nutzerspezifische Anforderungen kann sich die Bearbeitungszeit weiter verkürzen. Dafür sind in diesen Fällen in der Regel längere Zeiten r Umbauten vor Ort erforderlich.

 

Bei der Anmietung von Gebäuden entfällt die Ausschreibung. In diesen Fällen wird die Eignungsprüfung und die Verhandlung über die Konditionen im Vorwege geführt und die Beschlussfassung erfolgt für die Vertragsunterzeichnung.

 

3. Die Lieferfristen sind stark marktabhängig und lagen bei der letzten Ausschreibung zwischen  5 und 15 Wochen. Hinzu kommen allerdings noch Montagezeiten vor Ort. Ferner sind vor Ort die Infrastrukturanschlüsse für Strom, Heizenergie, Wasser und Abwasser zu schaffen, sofern nicht bereits vorhanden. Auch die hierfür erforderlichen Arbeiten sind zu planen, zu beauftragen und auszuführen. Bestenfalls können dieser Arbeiten parallel erfolgen.

 

4. Auch private Investoren müssen die Leistungen entsprechend der Bedarfe abstimmen und beschreiben bevor sie sie beauftragen. Sie haben dabei nicht die Formalitäten des  öffentlichen Vergaberecht einzuhalten und unterliegen auch keiner Rechnungsprüfung. Nichtsdestotrotz werden auch dort Verhandlungen im Vorwege geführt und Liefer- und Montagefristen sind zu beachten. Hinzu kommt, dass die Stadt als Auftraggeberin zunächst die „privaten Investoren“ beauftragen muss. Dieser Vorgang ist bereits dem Vergaberecht unterworfen. Das heißt, die Stadt muss die Leistungen beschreiben und veröffentlichen, vergaberechtlich bewerten, durch das Rechnungsprüfungssamt prüfen und durch die Gremien beschließen lassen.

Ein zeitlicher Vorteil ist nur dann vorhanden, wenn die Unterkünfte bereits bestehen und der Stadt angeboten werden. Im Falle einer Anmietung erfolgt die Eignungsprüfung, die Risikobewertung und die Vertragsverhandlung sowie die Beschlussfassung für den Vertragsabschluss. Diese Variante kann einen zeitlichen Vorteil darstellen, insbesondere wenn keine Umbauten erforderlich  sind. Aus diesem Grunde prüft die Verwaltung sämtliche ihr angebotenen Objekte nach diesem Schema um schnellstmöglich geeignete Gemeinschaftsunterkünfte in Betrieb nehmen zu können.

 

Zu ernzen ist, dass für alle Vorhaben die finanziellen Mittel im Vorwege bereitgestellt werden müssen.

 

Baugebiet Rettmer Nord

 

Ratsfrau Bendorf möchte wissen, was aus dem Baugebiet Rettmer Nord wird und ob es zu dem Thema eine Bürgerversammlung geben werde.

 

Stadtbaurätin Gundermann wird die Frage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beantworten.

 

 

 

Containeranlage des MTV

 

Ratsherr Meyn bittet um Auskunft zur Containeranlage des MTV.

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass das Bauvorhaben des MTV noch nicht abgeschlossen sei. Daher könne man die Container noch nicht nutzen. Sie hoffe darauf, dass ein Umzug in etwa einem Monat erfolgen könne.

 

 

 

Skateranlage

 

Ratsherr Meyn erfragt den Sachstand zum Bau der Skateranlage.

 

Stadtbaurätin Gundermann informiert, dass die Submission erfolgt sei und eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen abzuwarten wäre. Die Firma und die Skater seien benachrichtigt worden.

 

 

 

Verkehrszählung Freibad

 

Ratsfrau Henze erkundigt sich nach der Verkehrszählung am Freibad.

 

Stadtrat Moßmann teilt mit, dass die Untersuchungsergebnisse vorliegen und jetzt ausgewertet würden. Er stimme sich hierzu mit Frau Gundermann ab. Für die Bürgerinformation gebe es noch keinen konkreten Termin.

 

 

 

Wohnraumoffensive

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Henze erklärt Oberbürgermeisterin Kalisch, dass die Richtlinie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses beschlossen wurde.

 

 

 

 

 

Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 20:00 Uhr.