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Auszug - Beschluss zur Anwendung des § 182 Abs. 2 NKomVG gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG alternativ: Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg für das Angebot von Videokonferenztechnik in kommunalen Gremiensitzungen   

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.09.2022    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/10137/22-1 Beschluss zur Anwendung des § 182 Abs. 2 NKomVG gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG

alternativ: Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg für das Angebot von Videokonferenztechnik in kommunalen Gremiensitzungen

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau KamionkaBezüglich:
VO/10137/22
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 12 - EDV
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  30 - Rechtsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Es wird gem. § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen, dass für einen Zeitraum von drei Monaten die Regelungen des § 182 Abs. 2 weiterhin angewendet werden können, da in der Hansestadt Lüneburg ein örtlich relevantes Infektionsgeschehen besteht.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Zusammenhang mit einer Änderung der Hauptsatzung im Sinne von § 64 Absatz 3 Satz 1 NKomVG entstehenden Folgekosten, die aktuell durch einen externen Dienstleister ermittelt werden, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorzustellen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0