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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Es wird gem. § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen, dass für einen Zeitraum von drei Monaten die Regelungen des § 182 Abs. 2 weiterhin angewendet werden können, da in der Hansestadt Lüneburg ein örtlich relevantes Infektionsgeschehen besteht.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Zusammenhang mit einer Änderung der Hauptsatzung im Sinne von § 64 Absatz 3 Satz 1 NKomVG entstehenden Folgekosten, die aktuell durch einen externen Dienstleister ermittelt werden, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorzustellen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 39 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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