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Auszug - Beschluss des Mustervertrages zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 08.09.2022    
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/10200/22 Beschluss des Mustervertrages zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Alexander Schulz
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Penzkofer, Tamara  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Tagesordnungspunkt neun wird vorgezogen und als Tagesordnungspunkt sechs behandelt.

Frau Bauer berichtet über die Verhandlungen zum abzuschließenden Mustervertrag zur Fehlbetragsfinanzierung mit den Freien Trägern der Kindertagesstätten im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg. Sie geht insbesondere auf die Wichtigkeit des Vertragsinhaltes ein und stellt in diesem Zusammenhang die zuständigen Sachbearbeiter:innen Frau Manemann und Herrn Schulz vor. Frau Manemann ist zwischenzeitlich nicht mehr bei der Hansestadt Lüneburg beschäftigt. Sobald der Abschluss des Mustervertrages zur Fehlbetragsfinanzierung beschlossen wurde, beginnen die Einzelverhandlungen mit jedem Freien Träger zum Abschluss individueller, den Einrichtungen angepasster Verträge.

 

Herr Schulz stellt anhand der PowerPointPräsentation, die als Anlage neun dem Protokoll beigefügt ist, die Arbeiten der letzten eineinhalb Jahre zu den Verhandlungen und die Ergebnisse aus den Verhandlungen mit den Freien Trägern vor. Die Erkenntnis darüber, dass die bestehenden Verträge mit den Freien Trägern erneuert und neu verhandelt werden müssen, besteht schon sehr lange. Die Entwürfe wurden einigen Trägern und Einrichtungen vorgestellt, eine tiefer gehende Verhandlung hat allerdings nicht stattgefunden. Kostensätze waren zu nah an denen der sdtischen Einrichtungen. Selbst diese waren bis zulässt veraltet und nicht auskömmlich. Insgesamt kann eine 1:1 Vergleichbarkeit zwischen den Freien Trägern und den städtischen Einrichtungen nicht erfolgen, da in einigen Bereichen sehr unterschiedliche Voraussetzungen bestehen. Beispiel Hausmeister / Reinigungspersonal: städtische Einrichtungen können ggf. auf einen Pool zurückgreifen. Freie Träger müssen diese Leistung entweder einkaufen oder eigenes Personal einstellen. Im April 2021 wurden die Verhandlungen mit den Freien Trägern aufgenommen, zu diesem Zeitpunkt war das Verhältnis zwischen den Freien Träger und der Hansestadt Lüneburg sehr angespannt. Es hat insgesamt sechs Verhandlungsrunden mit den Freien Trägern im Zeitraum vom 27. April 2021 28. Juni 2022 gegeben. Zwei Termine wurden aufgrund von zu geringer Vorbereitungszeit verschoben. An den Vertragsverhandlungen haben folgende Vertreter:innen von folgenden Trägern teilgenommen:

-          AWO Jugendhilfe und Kindertagesstätten gGmbH,

-          Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH,

-          Gem. Gesellschaft f. Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH,

-          Die Rübe e.V.,

-          Kirchenkreisamt des Ev.-luth. Kirchenkreises Lüneburg,

-          Waldriesen Lüneburg (später Waldkindergarten Lüneburg e.V.),

-          Kath. Kindertagesstätte St. Marien Lüneburg

Der abgeschlossene Vertrag mit dem Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO) ist aus dem Jahr 1976 bzw. 1982. Der abgeschlossene Vertrag mit dem Waldorf Kindergarten Lüneburg beinhaltet beispielsweise nur eine Steigerungsrate von einem Prozenthrlich, bei der Kindertagesstätte WigWam KiTa am Zeltberg (Träger ist PädIn e.V.) beträgt die Steigerungsrate 1,8% jährlich.

Die aktuelle Vertragssituation führte dazu, dass unterjährig Sonderzuschüsse gewährt werden, um die entstandenen Kosten auszugleichen und Einrichtungen bzw. Träger vor der drohenden Insolvenz zu schützen, die als gGmbH nicht zulässig ist (Beispiel MTV Sportkita). Diese Sonderzuschüsse wurden ohne vertragliche Grundlage ausgezahlt. Es wurden hierfür die 2017 erarbeiteten Kostensätze als Grundlage verwendet, die zwar Bestandteil des „neuen“ Vertrages werden sollten, von den meisten Einrichtungen jedoch noch gar nicht unterzeichnet wurden. Folglich wurde versucht, die Kostenstrukturen in den städtischen Rahmen zu pressen.  Dieser Rahmen, der zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Verhandlungen im Jahr 2021 bereits auf dem Stand von 2018 und somit veraltet war, sollte für die Freien Träger aufgebrochen werden. Die Freien Träger sollten auf Augenhöhe in die Verhandlungen einbezogen werden und wurden ebenfalls in die Pflicht genommen, die Inhalte des Vertrages mitzugestalten. Der Start der Verhandlungen war geprägt von gegenseitigem Misstrauen, das in erster Linie durch intransparente Kommunikation und nicht nachvollziehbare Kostensätze geprägt war. Vorangegangene Diskussionen mit Vertreter:innen der Stadt haben zu verhärteten Fronten geführt. Es galt daher, zunächst das Vertrauen der Freien Träger zurückzugewinnen, indem nicht nur klar und transparent kommuniziert, sondern auch offen um die Mitarbeit und eigene Vorschläge der Freien Träger gebeten wurde.

Der Rahmenvertrag regelt zunächst - für alle Freien Träger gleichbleibend die Finanzierungsvoraussetzungen in § 2, Art und Umfang der Finanzierung in § 3 sowie die Leistungen der beiden Vertragsparteien in den §§ 4 und 5.

Die fortschreitende Entwicklung der Corona-Pandemie im Laufe der Vertragsverhandlungen hat verdeutlicht, dass auch eine Härtefall-Regelung in § 6 in den Vertrag aufgenommen werden soll, die unvorhersehbare und unverschuldete Mehrkosten unkompliziert abdecken. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und des Fachkräftemangels haben ergeben, dass schnelle und unbürokratische Hilfe notwendig ist, um den regulären Kindertagesstätten-Betrieb aufrecht zu erhalten. Den Kern des Vertrages stellt das Leistungsverzeichnis (Anlage eins) dar. In drei verschiedenen Abrechnungsmodalitäten wird wie folgt unterschieden:

  • Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Kosten, die notwendig, aber nicht vom Freien Träger beeinflussbar sind),
  • Abrechnung nach vereinbartem Höchstsatz (Höchstsätze in Abhängigkeit zu unterschiedlichen Bewertungskriterien wie Platzzahl, qm oder Personal),
  • pauschalierte Standardfinanzierung (für nicht regelmäßig anfallende Kosten).

Verpflichtungen aus anderen Verträgen mit der Hansestadt Lüneburg (Mietverträge, Gestattungsverträge, o.Ä.) wurden bestmöglich verknüpft, um hier keine gegensätzlichen Bestimmungen zu schaffen.

Analog zum Leistungsverzeichnis werden die Freien Träger gebeten, zweimal im Jahr ihre anfallenden Kosten anzugeben. Dabei handelt es sich um eine Bedarfsvorschau, in der eine möglichst genaue Kostenabschätzung zur besseren Planung des Haushaltes und der Finanzmittel vor Jahresbeginn abgegeben werden soll. Als Kontrollmechanismus für die Bedarfsvorschau dient die Betriebskostenabrechnung, die zum Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht wird. Im besten Fall sollten Kosten und Erlöse nun lediglich abweichen, jedoch keine neuen Kostenarten dazukommen. Es soll somit eine bessere Planbarkeit für beide Seiten hergestellt werden.  

Es ergaben sich wesentliche Diskussionspunkte, die intensiv abgewogen und verhandelt wurden. Teils nicht realisierbare Vorstellungen seitens der Freien Träger konnten argumentativ abgewehrt werden, so dass am Ende ein Kompromiss entstand, der für beide Vertragsparteien akzeptabel war.

Personalkosten: Für das pädagogische Personal wird sich weitestgehend am städtischen Standard orientiert. Erfreulich ist die während der Verhandlungen durchgesetzte Höhergruppierung des Reinigungspersonals in die Entgeltstufe zwei. Darüber hinaus wurden die Sätze für Fortbildungen deutlich angehoben. Grundlage hierfür ist eine Umfrage, die bereits zu Beginn der Verhandlungen durchgeführt wurde. Daraus wurde der Mittelwert von 710 EURO je pädagogischem Mitarbeitenden und bis zu 400 EURO je nicht pädagogischem Personals bestimmt.

r die Pflege der Außenanlagen, sofern kein eigener Hausmeister beschäftigt wird, werden bis zu fünf EURO je qm gewährt. Ist ein eigener Hausmeister tätig, werden diese Kosten mit dem Hausmeister verrechnet. Besondere örtliche Gegebenheiten (z.B. Waldkindergärten) werden in den jeweiligen Einzelverhandlungen berücksichtigt.

Die zum Teil mit siebeneinhalb Prozent geforderte Verwaltungskostenumlage konnte in langwierigen Verhandlungen auf nf Prozent fixiert werden, was dem niedersächsischen Durchschnitt und auch den städtischen Werten entspricht.  

Die Aufnahme von Kindern aus Fremdgemeinden stellte ebenfalls einen sehr strittigen Verhandlungspunkt dar, da hier auch konform der Kita-Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg mit den umliegenden Gemeinden agiert werden musste.

Durch den Abschluss des Mustervertrages zur Fehlbetragsfinanzierung wird allen Freien Trägern ein rechtssicheres Vertragsdokument an die Hand gegeben, in denen grundsätzliche Regelungen vereinheitlicht sind. Das detaillierte Leistungsverzeichnis gewährleistet Transparenz in der Betriebskostenabrechnung und Planungssicherheit. Die Abrechnungstze liegen zum Teil oberhalb dessen, was an einige Freie Träger bisher erstattet wurde. Die tatsächlichen Mehrkosten werden aber als moderat eingestuft, da die bisherige gängige Praxis vorsah, den Trägern außerordentliche Sonderzuschüsse ohne vertragliche Grundlage zu gewähren. Darüber hinaus unterliegen viele Betriebskosten ohnehin einer jährlichen Steigerung (Personalkosten, Gebäudekosten, etc.).

Eine konkrete Bemessung der Mehrkosten ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich:

  • starker Preisanstieg durch die derzeitige Inflationsrate,
  • erhöhte Kosten für Energie,
  • Anstieg der Personalkosten durch Tariferhöhungen,
  • Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen aufgrund steigender Materialkosten,
  • Corona-bedingte Aussetzung von bestimmten Arbeiten (z.B. Pflege Außengelände), die in den Durchschnittswerten der letzten Jahre nicht berücksichtigt wurden, jetzt allerdings wieder anfallen.

 

Frau Kabasci merkt an, dass die Überprüfung der Kosten alle drei Jahre vorgesehen ist. Bei der aktuellen Inflation, die sich zwischen sieben Prozent und neun Prozent bewegt, sind drei Jahre ein sehr langer Zeitraum. Sind Anpassungen in Situation wie der aktuellen Inflation auch in kürzeren Zeitabständen möglich?

 

Frau Bauer erklärt, dass in § 9 Nr. 2 des oben genannten Vertrages geregelt wird, dass jede Vertragspartei die Aufnahme von Verhandlungen über die Finanzierungshilfen der Hansestadt Lüneburg verlangen kann, wenn sich die Finanzierungsgrundlagen für die Kindertagesstätten wesentlich ändern.

 

Herr Schulz erläutert ergänzend die Härtefallreglungen, mit denen die Freien Träger schnell und unbürokratisch unterstützt werden können.

 

Herr Brunken bedankt sich für die gute Zusammenarbeit. Die Regelungen zu speziellen Gebäuden, wie Altbau oder Baustellenwagen, werden mit den einzelnen Trägern individuell vereinbart, die Vereinbarungen zu den Härtefällen sind gut geregelt und die Hansestadt Lüneburg hat sich als verlässlicher Partner erwiesen.

 

Herr Neumann möchte wissen, ob eine Prüfung der Kosten zum Vergleich der Kosten der einzelnen Kindertagesstätten je betreutem Kind, je Kindertagesstättenplatz und Art der Gebäude stattfinden wird.

 

Frau Bauer erläutert, dass diese Werte für die städtischen Kindertagesstättenplätze ermittelt werden können. Auf die Freien Träger ist diese Kostenermittlung nicht übertragbar. Die Kosten der Freien Träger werden sich angeschaut, ein echter Vergleich ist aber aus den o.g. Gründen nicht möglich.

 

 


Beschluss:

 

Die Vorlage wird vorgestellt, es erfolgt keine Beschlussempfehlung. Die Beschlussfassung wird in die Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 13.September 2022 und des Rates der Hansestadt Lüneburg am 15. September 2022 vertagt.

 

 


Ergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 9_Beschluss des Mustervertrages zur Fehlbetragsfinanzierung KiTas Freier Träger (580 KB)