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Auszug - Abfallwirtschaftskonzept der GfA Lüneburg gkAöR für den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg  

 
 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 20.09.2022    
Zeit: 17:08 - 19:16 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/10223/22 Abfallwirtschaftskonzept der GfA Lüneburg gkAöR für den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Bünger, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck trägt vor und erläutert, dass die Pflicht besteht, das Abfallwirtschaftskonzept zu aktualisieren. Die GfA gkAöR dient der Entsorgungssicherheit für Landkreis und Hansestadt. Zunehmend dient sie mit der Zulieferung von Stoffen auch der Versorgungswirtschaft. Er berichtet anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation. Darüber hinaus geht er auch auf Punkte ein, die außerhalb des Abfallwirtschaftskonzeptes liegen, jedoch mit diesem im Kontext zu sehen sind. Die sogenannte fünfstufige Abfallhierarchie dient dem Klima, der Nachhaltigkeit und dem Ressourcenschutz. Die Abfallwirtschaft ist die erfolgreichste Branche zur Reduzierung von CO2. In den letzten Jahren wurden 75 % reduziert. Die GfA gkAöR erzeugt zweimal so viel Energie, wie sie verbraucht. Wichtig für die Entsorgung und Wiederverwertung von Stoffen ist das Produktdesign, welches am Anfang des Kreislaufes steht. Die Abfallwirtschaft steht am Ende der Kette und hat dann kaum noch Einfluss.

 

Herr Ausschussvorsitzender Gros bedankt sich für den Vortrag.

 

Herr Mueschte wissen, warum die GfA gkAöR die Sammlung von Kunststofftransportverpackungen nicht anbietet.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck sieht das Probleme darin, dass in 1991 aufgrund der damaligen Verpackungsverordnung eine Privatisierung stattgefunden hat. Es handelt sich nicht um überlassungspflichtige Stoffe. Die Sammlung ist ein rein privatwirtschaftliches System, welches nicht einträglich ist.

 

Herr Schmitz sieht darin keine kommunale Pflichtaufgabe. Grundsätzlich könne diese Aufgabe übernommen werden. Die Sammlung von Kunststoffballen ist jedoch unwirtschaftlich.

 

Herr Schulze wollte vor kurzem einen unsortierten Sack Abfall mit verschmutzen Kleidungsstücken abgeben und es wurde ihm gesagt, dieser sei im Restabfall zu entsorgen. Das war für ihn unverständlich. Er möchte wissen, warum das so gehandhabt wird. Sein Vorschlag wäre, dass ein Schild aufgestellt wird, an welcher Stelle Resttextilien verbracht werden können.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck erläutert das System der gewerblichen Altkleidersammlung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der Sinn dieser Sammlung ist es, einen Gewinn zu erzielen. Es wird nur gut nutzbare Kleidung gesammelt, welche danach weiterverwendet werden kann. Daher wird verschmutzte Kleidung im Restmüll entsorgt.

 

Herr Wurm kann zum einen das Fehlen der Wertstoffhöfe bei uns nicht nachvollziehen. Zum anderen sieht er als Mieter regelmäßig, dass Müll nicht konsequent getrennt gesammelt wird. Auf Nachfrage bei der Mietverwaltungsgesellschaft wurde ihm gesagt, dass von dort keine Möglichkeit der Einwirkung bestehe.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck erläutert, dass Wertstoffhöfe historisch gewachsen sind. Heute ist es ein Ziel, die Wertstoffhöfe zu bündeln.

 

Eine Trennung in großen Wohnanlagen hat trotz vieler Maßnahmen bisher keine Erfolge gezeigt. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ist der Erfolg bei der Trennung von Abfall größer. In Großstädten werden teilweise ganze Straßenzüge von dem System der Trennung ausgespart.

 

Herr Ausschussvorsitzender Gros moniert des System der Trennung und fragt, ob die Trennung überhaupt noch sinnvoll ist.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck erläutert, dass in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Versuche mit einer maschinellen Trenntechnik durchgeführt wurden. Allerdings hat sich herausgestellt, dass nach der Trennung immer zu viel Nässe vorhanden war. Diese Technik wurde daher nicht angenommen. Es muss immer eine vorherige Trennung erfolgen, um sortenreine Abfälle zu bekommen.

 

Herr Herzogchte wissen, woraus sich der Zwang zur Trennung ergibt und wie hoch die Verwertungsquote bei einer stofflichen und energetischen Trennung ist.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck erklärt, dass Haushaltsabfälle, sogenannte Siedlungsabfälle, nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) überlassungspflichtig sind. Abfälle aus dem Gewerbe sind nicht überlassungspflichtig. Bei Gewerbe sind nur die Abfälle zur Beseitigung überlassungspflichtig.

 

Herr Schmitz kann die Verwertungsquote grob mit einem Anteil von 90% bei der wertstofflichen Trennung und einem Anteil von 10% bei einer energetischen Trennung benennen. Das genaue Verhältnis steht in der Abfallbilanz. Diese wird an das Protokoll angefügt.

 

Frau Raiherchte wissen, ob es Verbesserungspotential bei den Biokunststoffen gibt.

 

Bei Herrn Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck besteht Skepsis bezüglich der Nutzung der Biokunststoffbeutel, da diese nicht in den Bio-Abfall gelangen sollen. Ein Bürger kann nicht differenzieren zwischen einem Biokunststoffbeutel und einem herkömmlichen Kunststoffbeutel. Einer Nutzung von Papiertüten ist Vorrang zu gewähren.

 

Nach Aussage von Herrn Schmitz werden alle Beutel händisch aussortiert, da eine Unterscheidung nur schwer möglich ist.

 

Herr Stadtrat Moßmannchte wissen, ob die Verwertungsquote vom hohen Servicegrad abhängig ist.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck erklärt, dass es verschieden Einflussgrößen gibt, wie verschiedene Servicegrade oder Servicelevels. Je besser der Service, desto besser ist die stoffliche Trennung.

 

Herr Schulzechte gerne wissen, warum Gehölzabfall durch die GfA gkAöR abgeholt wird. Er fragt nach der Möglichkeit eines mobilen Schredders, der vor Ort Leistungen anbietet.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeckhrt aus, dass bei 60-65% der Bürger vermutlich ein Anreiz gegeben wäre. Daher sei das grundsätzlich eine gute Idee, aber keine kommunale Aufgabe.

 

Herr Schmitz ergänzt dazu, dass bei einem jährlichen Anfall von 30.000 t/a Grünabfall dieses nicht leistbar ist.

 

Frau Panteli fragt, ob für eine Altkleidersammlung ein Antrag notwendig sei und ob es Möglichkeiten der Einschränkung gibt.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeckhrt aus, dass es sich bei der Altkleidersammlung um eine gewerbliche Sammlung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt. Es besteht eine Anzeigepflicht.

 

Frau Dziuba-Busch fragt zu dem Tätigkeitsfeld der Abfallberatung, ob eine Verbesserung erzielt werden kann und wie diese möglich ist.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck erläutert dazu, dass sich die Beratung stark verändert hat. Der Schwerpunkt hatte sich in der Vergangenheit mehr in Richtung Gewerbe verlagert. Aktuell geht die Entwicklung wieder in Richtung allgemeiner Beratung. Allerdings ist der Schwerpunkt ein anderer geworden. Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und Abfallvermeidung von Stoffen hat neue Bedeutung erlangt.

 

Bei der Wiederverwendung sind Schadstoffe ein großes Thema.

 

Im Hinblick auf seltene Erden, die in Elektrokleingeräten vorhanden sind, ist deren getrennte Erfassung sinnvoll.

 

Herr Wurm teilt mit, dass in Weißenburg-Gunzenhausen Gewinne erzielt werden, indem Neuproduktionen vermieden werden. Es wird auf gebrauchte Geräte zurückgegriffen. Je mehr gebrauchte Geräte in den Umlauf kommen, desto größer der Nutzen für die Allgemeinheit.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck sieht keinen Gewinn für die Wertstoffhöfe. Viel mehr Fokus muss auf das Design der Produkte gelegt werden.

 

Nach Aussage von Herrn Stadtrat Moßmann liegt es an der Mentalität der Wegewerfgesellschaft. Man sollte sich hinterfragen, ob alles in den Müll muss oder etwas noch repariert werden kann.

 

Frau Beenen fragt, ob es Quoten gibt, die es effektiver und sinnvoller machen.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck sieht das Problem am Beginn der Produktkette und nicht im Abfallrecht. Es muss mehr Produkte zum Leihen geben und nicht zum Kaufen. Ebenfalls solle es mehr Geschäftsmodelle durch andere Produktdesigne geben. Im Gesamten ist das Konsumverhalten zu reduzieren.

 

Herr Herzog spricht das Thema gelbe Säcke an. Es ist z.Zt. sehr schwer, im Stadtgebiet gelbe Säcke zu bekommen. Er fragt, ob es hier keine Eingriffsmöglichkeiten gibt.

 

Es besteht nach Aussage von Herrn Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck nach dem Verpackungsgesetz (VerpG) die Möglichkeit der Wahl zwischen gelbem Sack und einer gelben Tonne für jeden Haushalt. Ein Mischsystem ist nicht möglich. Es wurde sich in Lüneburg für den gelben Sack entschieden.

 

Herr Schmitz ergänzt dazu, dass das System mit dem gelben Sack ein Problem darstellt, auf das die GfA gkAöR keinen Einfluss hat. Beschwerdeanrufe von Bürgern landen immer bei der GfA gkAöR, die mit dem Thema nichts zu tun hat. Zuständig ist das Duale System Deutschland und die von ihm beauftragte Firma, welche die gelben cke sammelt. Die Ausschreibung für das Stadtgebiet ist gerade für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgt. Der GfA gkAöR wurde nach der Ausschreibung lediglich mitgeteilt, welche Firma den Zuschlag erhalten hat.

 

Herr Grimmchte wissen, warum sich die GfA gkAöR nicht auf die Ausschreibung beworben hat.

 

Herr Schmitz erklärt, dass es wirtschaftlich ein zu großes Risiko gewesen wäre.

 

Herr Stadtrat Moßmann gibt zu bedenken, dass es pro und kontra bei dem System mit den gelben Tonnen gibt. Das Platzangebot ist auf vielen Grundstücken (z.B. Altstadt) nicht vorhanden.

 

Frau Burghardt gibt nochmal den allgemeinen Hinweis auf die Stadt Wien, bei der es einen Reparaturbon gibt. Für Reparaturen an bestimmten gebrauchten Produkten beteiligt sich die Stadt zur Hälfte an den Kosten.

 

Herr Scherf spricht den Sperrmülltourismus an und möchte die Möglichkeiten eines Eingreifens erläutert haben.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Gellenbeck gibt dabei die Sperrmüllabfuhr auf Abruf an.

 

Herr Schmitz ergänzt zum Thema Sperrmüllabfuhr auf Abruf, dass auch hier die Sperrmüllsammler den Termin schnell herausbekommen. Aus seiner Sicht ist das vorhandene Sperrmüllsystem großartig. Es ist für den Bürger einfach zu durchschauen. Sperrmüll auf Abruf ist logistisch schwerer umzusetzen. Das System muss praktikabel sein. Durch das vorhandene System gibt es im Moment nur wenige wilde Müllablagerungen, die der GfA gkAöR gemeldet werden.

 

Es gibt keine rechtliche Handhabe gegen die Sperrmüllsammler, lediglich das Einleiten eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens. Das Problem ist das wüste Verlassen der Sperrmüllablagerungen nach dem Durchsuchen. Das zu frühe Bereitstellen der Abfälle stellt ein weiteres Problem dar.

 

Herr Ausschussvorsitzender Groschte wissen, ob eine mit Bioabfall betriebene Biogasanlage, wie es sie in Hamburg gibt, sinnvoll ist und sich lohnt.

 

Herr Schmitz erläutert, dass sich eine Biogasanlage erst ab einer Menge von 40.000 t/a amortisiert. Die GfA liegt mit 12.000 t/a weit darunter. Es ist daher nicht wirtschaftlich. Die GfA gkAöR produziert aber einen hochwertigen Kompost.

 

Herr Ausschussvorsitzender Gros fragt, ob für das Abfallwirtschaftskonzept eine strategische Umweltprüfung vorgenommen wurde.

 

Herr Schmitz hat bisher dazu keine Kenntnisse, wird dieses aber prüfen.

 

Herr Ausschussvorsitzender Groschte wissen, wann im Rahmen der Erarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes die öffentliche Beteiligung vorgesehen sei.

 

Herr Schmitz antwortet, dass das Abfallwirtschaftskonzept dem Verwaltungsrat am 15.11.22 vorgelegt wird. Anfang 2023 werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

 


 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abfallbilanz Veröffentlichung HS 2021 (36 KB)      
Anlage 2 2 Abfallbilanz Veröffentlichung LK 2021 (37 KB)      
Anlage 3 3 Präsentation AWK UA 20092022 (1725 KB)