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Vorlage - VO/10223/22  

 
 
Betreff: Abfallwirtschaftskonzept der GfA Lüneburg gkAöR für den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Bünger, Annika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
20.09.2022 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Rechtsgrundlage

Gemäß § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) sind die Träger der öffentlich-rechtlichen Entsorgung verpflichtet, „mindestens für einen Zeitraum von fünf Jahren im Vo­raus“ ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für ihr Gebiet aufzustellen und dieses regelmäßig fortzu­schreiben.

Dabei sind die kreisangehörigen Gemeinden sowie Behörden und Stellen, die als Träger öffentlicher Belange vom Abfallwirtschaftskonzept berührt sein können, zu beteiligen. Das Abfallwirtschaftskonzept wird vom Verwaltungsrat als Vertretung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers beschlossen.

Bisherige Abfallwirtschaftskonzepte

Das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept für Landkreis und Hansestadt Lüneburg wurde in 2014 erstellt (https://www.gfa-lueneburg.de/images/Abfallwirtschaftskonzept_2015.pdf) und ist aufgrund zahl­reicher Änderungen von Rechtsvorschriften nicht mehr auf dem neuesten Stand und somit fortzuschreiben.

Zuständigkeiten

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist die GfA gemäß § 5 NAbfG zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts für ihren Zuständigkeitsbereich verpflichtet. Die Beschlussfassung darüber obliegt gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. i der Unternehmenssatzung der GfA dem Verwaltungsrat. Eine Beschlussfassung durch Gremien der Träger der GfA ist nicht vorgesehen, eine angemessene Beteiligung dieser Gremien soll aber durch die gemeinsame Ausschusssitzung am 20.09.2022 sichergestellt werden.

Verlauf der Konzepterstellung

Bereits im Sommer 2020 wurde INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturma­nagement GmbH, Ahlen, mit der Erstellung einer Fortschreibung des bisherigen Abfallwirt­schaftskonzepts beauftragt.

Pandemiebedingt sind bei der Erstellung erhebliche Verzögerungen gegenüber dem ur­sprünglichen Zeitplan entstanden. Mehrfach musste der geplante Fertigstellungstermin verschoben werden.

Angesichts der Terminverschiebungen wurden zuletzt sämtliche im Konzept enthaltenen Daten aktualisiert und die Jahre 2020 und 2021 in die Auswertungen mit einbezogen.

Am 14.06.2022 wurde im Verwaltungsrat der Entwurf des Konzeptes (s. Anlage) vorgestellt und diskutiert. Es wurde der Wunsch vorgetragen, das Konzept in einer gemeinsamen Sitzung der Umweltausschüsse des Landkreises und der Hansestadt vorzustellen. So könne das Konzept um Anregungen aus den Ausschüssen ergänzt und somit politisch auf ein breiteres Fundament gestellt werden.

Inhaltliche Eckpunkte

Das Konzept beschreibt die abfallrechtlichen Grundlagen, strukturelle Gegebenheiten des Entsorgungsgebiets der GfA sowie den Istzustand der hiesigen Abfallentsorgung. Ent­sorgungssystem, Behälterbestand, Abfallaufkommen und Erfassungsmengen werden detail­liert analysiert und bewertet. Abschließend werden folgende Ansätze zur Weiterentwicklung der hiesigen Abfallwirtschaft vorge­schlagen.

Geplante Maßnahme(n)

Veranlassung / Ziel

Abfallvermeidung und
Wiederverwendung

  • Schaffung eines entsprechenden Informationsportals bei der Überarbeitung der Homepage
  • Prüfung der Möglichkeiten zur Unterstützung der Aktivitäten Dritter
  • Weitere Reduzierung der Abfallmengen
  • Förderung der Nutzung noch gebrauchsfähiger Gegenstände

Weiterentwicklung der Holsysteme

  • Prüfung des Angebots von kleineren Biotonnen auch in der Hansestadt
  • Unterstützung der weitgehenden Bioabfallabtrennung auch bei Eigenkompostierern

Modernisierung Ent- sorgungszentrum Bardowick

  • Durchführung verschiedener Modernisierungsmaßnahmen im Entsorgungszentrum (Neubau der Waage, Verbesserung der Verkehrsführung, Erweiterung und Modernisierung des Wertstoffhofs)
  • Steigerung der separaten stoffstromspezifischen Erfassung von Wertstoffen durch Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit des Entsorgungszentrums

Weiterentwicklung MBV-Anlage

  • Prüfung einer umfassenderen Ausschleusung von weiteren verwertbaren Bestandteilen aus dem Restabfall (heizwertreiche Anteile, ggf. NE-Metalle)
  • Steigerung des verwerteten Anteils beim Restabfall
  • Reduzierung der zu deponierenden Menge

Weiterentwicklung der Digitalisierung

  • Weiterentwicklung digitaler Prozesse u. a. beim Kundenportal
  • Effiziente Gestaltung von Abläufen für die Bürger*innen sowie bei GfA

Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall

  • Prüfung satzungsrechtlicher Anpassungsmöglichkeiten zur Festsetzung des Behältervolumens für Gewerbebetriebe (Einwohnergleichwerte)
  • Konkretisierung der Behältergrößenbemessung analog zu den privaten Haushalten

Alternative
Antriebe

  • Beobachtung der Entwicklungen im Bereich alternativer Antriebe
  • Langfristig nachhaltiges sowie auch praxistaugliches Antriebskonzept

Weiteres Verfahren

Bis zur Inkraftsetzung/Veröffentlichung des Abfallwirtschaftskonzepts (AWK) sind folgende Phasen vorgeschrieben/geplant:

 

Verwaltungsrat:  Beschluss Entwurf AWK (für Beteiligungsverfahren)

 

Beteiligungsverfahren: Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger

öffentlicher Belange
+ öffentliche Auslegung (2 Wochen) mit öffentlicher Be­kanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg und der Homepage der GfA mindestens 1 Woche vor Beginn der Auslegung

Erörterung:   Anhörung der Beteiligten, die während der Auslegungs-

    frist Bedenken und Anregungen vorgebracht haben

GfA:    Einarbeitung der Einwendungen und Bedenken

Verwaltungsrat:  Beschluss endgültiges AWK

GfA:    Veröffentlichung

GfA:    Übersendung des AWK an das Nds. Umweltministerium

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Zielgerichtete Vermeidung von Abfällen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Zielgerichtete Umsetzung der Abfallherachie

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

Aufzeigen von Möglichkeiten der Wiederverwendung und des Recyclings

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 33 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31060 

 Produkt / Kostenträger:537001/53700102

 Haushaltsjahr: 2022 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Entwurf Abfallwirtschaftskonzept 2022 der GfA Lüneburg gkAöR für Landkreis und Hansestadt Lüneburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Abfallwirtschaftskonzept (6895 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten nimmt die Ausführungen zum Abfallwirtschaftskonzept zur Kenntnis.