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Sachverhalt: Rechtsgrundlage Gemäß § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) sind die Träger der öffentlich-rechtlichen Entsorgung verpflichtet, „mindestens für einen Zeitraum von fünf Jahren im Voraus“ ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für ihr Gebiet aufzustellen und dieses regelmäßig fortzuschreiben. Dabei sind die kreisangehörigen Gemeinden sowie Behörden und Stellen, die als Träger öffentlicher Belange vom Abfallwirtschaftskonzept berührt sein können, zu beteiligen. Das Abfallwirtschaftskonzept wird vom Verwaltungsrat als Vertretung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers beschlossen. Bisherige Abfallwirtschaftskonzepte Das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept für Landkreis und Hansestadt Lüneburg wurde in 2014 erstellt (https://www.gfa-lueneburg.de/images/Abfallwirtschaftskonzept_2015.pdf) und ist aufgrund zahlreicher Änderungen von Rechtsvorschriften nicht mehr auf dem neuesten Stand und somit fortzuschreiben. Zuständigkeiten Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist die GfA gemäß § 5 NAbfG zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts für ihren Zuständigkeitsbereich verpflichtet. Die Beschlussfassung darüber obliegt gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. i der Unternehmenssatzung der GfA dem Verwaltungsrat. Eine Beschlussfassung durch Gremien der Träger der GfA ist nicht vorgesehen, eine angemessene Beteiligung dieser Gremien soll aber durch die gemeinsame Ausschusssitzung am 20.09.2022 sichergestellt werden. Verlauf der Konzepterstellung Bereits im Sommer 2020 wurde INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH, Ahlen, mit der Erstellung einer Fortschreibung des bisherigen Abfallwirtschaftskonzepts beauftragt. Pandemiebedingt sind bei der Erstellung erhebliche Verzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan entstanden. Mehrfach musste der geplante Fertigstellungstermin verschoben werden. Angesichts der Terminverschiebungen wurden zuletzt sämtliche im Konzept enthaltenen Daten aktualisiert und die Jahre 2020 und 2021 in die Auswertungen mit einbezogen. Am 14.06.2022 wurde im Verwaltungsrat der Entwurf des Konzeptes (s. Anlage) vorgestellt und diskutiert. Es wurde der Wunsch vorgetragen, das Konzept in einer gemeinsamen Sitzung der Umweltausschüsse des Landkreises und der Hansestadt vorzustellen. So könne das Konzept um Anregungen aus den Ausschüssen ergänzt und somit politisch auf ein breiteres Fundament gestellt werden. Inhaltliche Eckpunkte Das Konzept beschreibt die abfallrechtlichen Grundlagen, strukturelle Gegebenheiten des Entsorgungsgebiets der GfA sowie den Istzustand der hiesigen Abfallentsorgung. Entsorgungssystem, Behälterbestand, Abfallaufkommen und Erfassungsmengen werden detailliert analysiert und bewertet. Abschließend werden folgende Ansätze zur Weiterentwicklung der hiesigen Abfallwirtschaft vorgeschlagen.
Weiteres Verfahren Bis zur Inkraftsetzung/Veröffentlichung des Abfallwirtschaftskonzepts (AWK) sind folgende Phasen vorgeschrieben/geplant:
Verwaltungsrat: Beschluss Entwurf AWK (für Beteiligungsverfahren)
Beteiligungsverfahren: Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange Erörterung: Anhörung der Beteiligten, die während der Auslegungs- frist Bedenken und Anregungen vorgebracht haben GfA: Einarbeitung der Einwendungen und Bedenken Verwaltungsrat: Beschluss endgültiges AWK GfA: Veröffentlichung GfA: Übersendung des AWK an das Nds. Umweltministerium
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 33 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31060 Produkt / Kostenträger:537001/53700102 Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Entwurf Abfallwirtschaftskonzept 2022 der GfA Lüneburg gkAöR für Landkreis und Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten nimmt die Ausführungen zum Abfallwirtschaftskonzept zur Kenntnis.
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