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Beratungsinhalt:
Ratsfrau Schröder-Ehlers begründet ihren Änderungsantrag im Hinblick auf die Erhöhung der Fördersumme und die Aufnahme sozialer Kriterien in die Richtlinie. Sie beantragt den Verweis in den Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten. Sie regt die Unterstützung der Menschen an, die sich die von der Richtlinie erfassten Maßnahmen sonst nicht leisten könnten.
Stadtrat Moßmann geht auf die Vorbildfunktion der Kommune ein, Anreize für die Nutzung regenerativer Energien zu schaffen, und stellt klar, dass man Mitnahmeeffekte nicht ausschließen könne. Es sei schwierig, soziale Aspekte in die Richtlinie aufzunehmen, da sich diese vorrangig an Gebäudeeigentümer richtet. Lediglich bei Solarmodulen auf Balkonen seien auch Mieter angesprochen. Man wolle aber Überlegungen anstellen und sich offen austauschen.
Erste Stadträtin Lukoschek geht auf die Haushaltssituation ein und erklärt, dass man aufgrund der fehlenden Haushaltsgenehmigung 2022 noch nicht über zusätzliche Mittel entscheiden könne. Die Fördermittel seien eine freiwillige Leistung. Sofern der Haushaltsansatz noch für 2022 erhöht werden sollte, sei ein Deckungsvorschlag nötig. Mittel für die Folgejahre können in die Haushaltsplanberatungen 2023 einbezogen werden. Die Ausgestaltung der Förderung sei nicht einfach, da man die Kompatibilität zu Programmen des Bundes und des Landes sowie den Ausschluss einer Doppelförderung beachten müsse.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich, die Vorlage und den eingegangenen Änderungsantrag in den Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten zu verweisen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2 |
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