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Auszug - Bebauungsplan Nr. 165 "Reiherstieg" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.05.2022    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
VO/10104/22 Bebauungsplan Nr. 165 "Reiherstieg"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard, Bereichsleiter 61, stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Lage des Geltungsbereiches vor. Es würde sich um eine brachliegende Fläche des ehemaligen Kinderheims zwischen dem Reiherstieg und Fasanenweg handeln. Westlich grenze das Albert-Schweitzer-Familienwerk, südlich das Neubaugebiet Auekamp, sowie nördlich und östlich Wohnbebauung an.

Der bestehende, veraltete Bebauungsplan setze Gemeinbedarfsflächen ohne Maßbegrenzung zu Höhen, zur Geschossigkeit und ohne Gestaltungsvorgaben etc. fest.

Man plane eine Festsetzung als Wohngebiet mit Begrenzungen der Versiegelung und hen, Gestaltungsvorgaben und einem Baumerhalt. Der bisherige Bebauungsplan 6 werde durch den neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 165 ersetzt.

Die Kosten des Verfahrens, der Planungen und der Gutachten werden vom Vorhabenträger getragen.

 

Die Erschließung erfolge über die Stichstraße. Der Eigentümer der Flächen plane moderne  Wohnungsgebäude mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss zum Reiherstieg hin. In Richtung des Fasanenweg entstehen zwei weitere Doppelhäuser mit jeweils zwei Wohneinheiten. Für die Doppelhäuser seien zwei Vollgeschossen ohne Staffel geplant. Die Dächer würden begrünt und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Zudem sei der überwiegende Teil der Parkplätze in der Tiefgarage vorgesehen und es entstünden 30 % mietpreisgebundener Wohnungsbau.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Kohlstedt erklärt Herr Eberhard, dass der Träger derzeit von einer GRZ von 0,3 ausgehe.

 

Ratsherr Grimm fragt an, ob ein Ausbau der Busanbindung für dieses Gebiet geplant sei.

Ratsherr Pols erkundigt sich nach einem möglichen Ausbau des Reiherstiegs.

 

Herr Eberhard erklärt, dass die Nutzung nicht zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen sollte. Es werde jedoch ein Verkehrsgutachten geben und die Ergebnisse würden Berücksichtigung finden.
 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es heute lediglich um den Aufstellungsbeschluss gehe. Detailfragen könnten im weiteren Verfahren diskutiert werden.

 

Ratsherr Gros teilt mit, dass man prüfen solle, ob Umweltauswirkungen eine Rolle spielen.

Zudem regt er an, einen Wettbewerb durchzuführen, um den immer gleich aussehenden Baustil zu verhindern.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man Zeit, Geld und Personal brauche um einen Wettbewerb durchzuführen. Ein Wettbewerb durchzuführen würde ca. ein Jahr dauern.

 

Herr Eberhard merkt an, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt. Parallel zum Bebauungsplan würde ein Vorhabenplan erstellt, welcher konkrete Angaben zur Bebauung mache. Die Ausschussmitglieder würden den Stand der Planungen verfolgen und könnten ggf. Einfluss auf die Architektur nehmen.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Raiher erklärt Herr Eberhard, dass unter Seniorenwohnungen barrierefreie Wohnungen zu verstehen sind. Jede achte Wohnung würde barrierefrei sein.

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Jens-Peter Schultz, bezweifelt, dass durch die Wohnbebauung mehr Verkehr als durch den früheren Sportplatz entstehe.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss:

 

  1. r den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165 „Reiherstieg“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung einer
    Neubebauung der Fläche mit Wohnbebauung.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:  0

  Enthaltungen:  0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_ Reiherstieg 165 ABS 2022-05-18 (1412 KB)