Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Das Grundstück des inzwischen abgerissenen, ehemaligen Kinderheims in
Die städtebaulichen Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans sind in den 1960er Jahren entstanden. Das benachbarte Albert-Schweitzer-Familienwerk bleibt bestehen. Darüber hinaus besteht kein Bedarf an Gemeinbedarfsflächen mehr in Wilschenbruch. Die Festsetzungen im Bereich der bisherigen Gemeinbedarfsfläche Wilschenbruch sollen zugunsten einer moderaten Nachverdichtung mit Wohnbebauung geändert werden. Damit die Neubebauung den heutigen Bedürfnissen der Wohnbevölkerung flächensparend erfolgt und sich gleichzeitig gut in den bestehenden Rahmen einpasst, sollen Höchstmaße und geeignete Gestaltungskriterien vorgegeben werden. Dafür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans mit einer örtlichen Bauvorschrift erforderlich. Zudem soll vertraglich ein Mindestanteil von 30 % mietpreisgebundenem Wohnraum gesichert werden.
Der Vorhabenplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Ein entsprechender Antrag und eine Kostenübernahmeerklärung sowie eine Zustimmung zu mindestens 30 % mietpreisgebundenem Wohnraum liegen vor. Mit festzusetzenden Grundflächen von weniger als 20.000 m² sowie als Vorhaben, das eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erfordert, kann der Bebauungsplan zudem gemäß § 13 a (2) BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe welche Arten umweltbezogener
Zur Sicherung einer breiten Beteiligung, wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, wie im üblichen Bebauungsplanverfahren, durchgeführt. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf, genauer „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“, dar und wird im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer Berichtigung angepasst. Daher ist ein Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die unbebauten Flächen zwischen dem Grundstück des Albert-Schweitzer-Familienwerks, dem Reiherstieg und der östlich und nördlich angrenzenden Wohnbebauung, bzw. die Flurstücke 40/99, 40/100, 40/90, 40/91, 40/89, 40/88, 40/87 der Flur 51. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 8.540 m².
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1 – Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
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